Wulffs Ehefrau im Onlineauftritt der Landesregierung – Grüne sehen “Seltsamkeiten”

Bettina WulffMinisterpräsident Christian Wulff droht wieder Ärger: Die Opposition im Landtag kritisiert, dass sich die Frau des Ministerpräsidenten im Internetangebot der Regierung mit einer eigenen Seite präsentiert.

Es sei ”nicht in Ordnung” und “absolut unangemessen…, dass die Staatskanzlei mit Hinweis auf Bettina Wulffs Arbeitgeber quasi Reklame für Wirtschaftsunternehmen mache”, protestieren die Grünen.

Laut Regierungssprecher haben man die Seite eingerichtet, um auf die Schirmherrschaften von Frau Wulff aufmerksam zu machen. “Das ist eine reine Serviceleistung”, erklärte der Regierungssprecher.

Unter anderem kann der Leser dort erfahren, dass Bettina Wulff Schirmherrin für ein Gartenfestival, ein Familienhebammennetzwerk und für den “Tag der Obdachlosigkeit” einer katholischen Kirchengemeinde ist. Erwähnt wird auch ihr beruflicher Lebenslauf mit Stationen als PR-Frau beim Autozulieferer Continental und bei der Drogeriekette Rossmann sowie ihre Konfession.

Die Grünen im Landtag fordern, Privates und Politisches zu trennen. Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel sieht in der Einrichtung eines Internetauftritts für Bettina Wulff auf den Seiten der Staatskanzlei “eine weitere Seltsamkeit der Niedersächsischen Landesregierung”.

“Dem Gebot Privates und Politisches zu trennen, dient dieses Vorgehen nicht”, sagte der Grünen-Politiker am Wochenende in Hannover. Worin dabei die vom Regierungssprecher zur Begründung genannte “Serviceleistung” bestünde, sei nicht erkennbar. “Werbung für die Gattin des Ministerpräsidenten zu machen, ist nicht Aufgabe der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit”, sagte Wenzel.

“Schirmherrschaften dienen in der Regel einem guten Zweck, haben aber mit dem Regierungsgeschäft nur zu tun, wenn sie von einem Regierungsmitglied wahrgenommen werden”, sagte Wenzel. Angesichts der neuen Praxis würde sich die Frage aufdrängen, ob Frau Wulff zwischenzeitlich als “Geheime Staatsrätin” dem Kabinett ihres Ehemanns beigetreten sei.

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