Baumschnitt – Behinderungen an K84 (ehem. B3)
Rückschnittarbeiten an Baumbeständen der Eichenallee: An der Kreisstraße 84 (ehem. B 3) muss teilweise mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden
Celle (lkc). An den Baumbeständen der ehemaligen Bundesstraße 3 zwischen dem ersten Bauabschnitt der Celler Ostumgehung (Zufahrtsbereich „Möbel-Wallach”) und der Kreisgrenze zur Region Hannover werden ab der nächsten Woche (17. KW) Baumpflege- und Fällarbeiten beginnen und einige Tage andauern. Für die Zeit der Arbeiten muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.
“Dieser Teil der ehemaligen Bundesstraße gehört jetzt als Kreisstraße 84 in die Zuständigkeiten des Landkreises”, erklärt Jochen Decker, Leiter des Amtes für Umwelt und ländlichen Raum beim Landkreis Celle. “Schon seit längerer Zeit und unabhängig von diesem Zuständigkeitswechsel war geplant, die Bäume einmal intensiv untersuchen zu lassen – auch unsere Fachleute bei der Kreisstraßenmeisterei hatten nämlich schon Schäden an den Bäumen entdeckt.” Decker betont, dass die Zusammengehörigkeit von baulicher Straßen- und Umweltbehörde in seinem Amt von Vorteil sei: “Die zuständigen Fachleute für Umweltschutz und Straßenverkehrssicherheit können sich so eng miteinander abstimmen. Das erhöht die Effektivität der Planung und die Umsetzung eines Verfahrens erheblich.”
Die landschaftsprägende und in Celle und Umgebung bekannte Eichenallee ist nun von Sachverständigen einer auf Baumchirurgie spezialisierten Fachfirma begutachtet worden. “Wir können feststellen, dass von 298 Einzelbäumen 49 Bäume Schäden aufweisen”, erläutert Holger Gralher, Leiter der Kreisstraßenmeisterei das Ergebnis der Untersuchungen. “Durch eine professionelle Pflege der Bäume können wir die Gesundheit des Bestandes deutlich verbessern, was dem Schutz und einem langem Leben dieser schönen Bäume zugute kommt.” Nur in wenigen Fällen kommt jedoch jede Hilfe zu spät, erklärt Gralher: “Bei einigen Eichen ist die Verkehrssicherheit mittlerweile derart gefährdet, dass nur das Fällen der Bäume in Betracht kommt.” Zu den Ursachen gehören Stammschäden durch Unfälle und der Befall durch Baumpilze und Schädlinge.
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Kommentare (1)
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Kerry aus Peine
Da kommt der Vogelschutz mal wieder zu kurz !
Auszug aus dem NaBu-Flyer:
“Kein Heckenschnitt in der Brutzeit der Vögel (vom 01. März bis 15. September).”
Außerdem gibt es gesetzliche Fällzeiten vom 01.10.-01.03., an die sich jeder Garten- und Landschaftbaubetrieb hält.
Das gilt auch für beauftragende Städte und Landkreise.
Da frage ich mich, ob einige Leute zu spät aus dem Winterschlaf erwacht sind oder geltende Paragrafen zurechtbiegen?