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Bei extremen Wetterlagen: Eltern entscheiden selbst über den Schulbesuch ihrer Kinder

Sobald der Winter mit Schnee und Eis ins Land zieht, melden Rundfunk und CelleHeute.de wie in der Vergangenheit regelmäßig Meldungen über den Unterrichtsausfall an Schulen oder die Einstellung der Schülerbeförderung.

Plötzlich auftretendes Glatteis oder Eisregen, starke Schneefälle oder auch heftige Stürme können dazu führen, dass der Schulweg an einigen Stellen zu gefährlich ist. Trifft diese Situation für das gesamte Kreisgebiet zu, ordnet der Landkreis Celle den Unterrichtsausfall oder die Einstellung der Schülerbeförderung an. Dann findet an allen betroffenen Schulen an diesem Tag kein Unterricht statt.

Damit sorgt der Landkreis rechtzeitig vor. Allerdings kann es sein, dass nur Teilgebiete des Landkreises von extremen Witterungsverhältnissen betroffen sind, aber nicht alle Schulen oder die Mehrzahl der Schüler. In diesem Fall ist es nicht verhältnismäßig, an allen Schulen den Unterricht oder die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen.

Eltern haben bei für den Schulweg gefährlichen Wetterverhältnissen aber die Möglichkeit, und auch das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie den Schulweg ihres Kindes noch für zumutbar oder aber für zu gefährlich halten. Im letzteren Fall dürfen sie ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung zu Hause behalten. Die Schule ist hiervon aber unverzüglich telefonisch zu unterrichten.

Ausdrücklich weist das Schulamt des Landkreises Celle aber darauf hin, dass von dieser Regelung nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Schulweg für das Kind auf Grund einer extremen Wettersituation zu gefährlich ist. Allgemeine Witterungsunbilden wie Dunkelheit, Regen oder leichter Schneefall rechtfertigen es nicht, Schüler vom Unterricht fern zu halten.

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Peter Fehlhaber

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