Der NABU Niedersachsen hatte am Mittwoch vergangener Woche beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen den Bau von Europas größtem Geflüelschlachthof in Wietze eingereicht. Nach Auffassung des NABU ist der Genehmigungsbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 15. Juli 2010 rechtswidrig und verstößt gegen die Schutz- und Vorsorgegrundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes (CelleHeute.de berichtete).
Davon hat auch die BI-Wietze e.V. erfahren und begrüßt das Klagebegehren des NABU Niedersachsen ausdrücklich und sieht beste Erfolgsaussichten für den Ausgang des Verfahrens. Der Genehmigungsbescheid für den Geflügelgroßschlachthof wurde mit zwei Schlachtlinien in einer Gesamtkapazität von 27.000 Hähnchen pro Stunde genehmigt. Dies entspricht der Tötung von 432.000 Hähnchen pro Tag, 2.592.000 Hähnchen pro Woche und insgesamt 134,8 Millionen Hähnchen pro Jahr. Um diesen Bedarf zu decken, seien nach Ansicht der BI Wietze mindestens 420 neue Mastanlagen mit Stallplätzen für jeweils 40.000 Tiere nötig. Das entspräche einer täglichen Gesamtbelastung von 386 LKW-Fahrten für den Ort Wietze, durch An- und Abtransporte von Schlachttieren und Fertigprodukten.
Folgende Punkte werden beklagt:
- Belastung durch verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub, Ammoniak und Stickstoff
(nach Bundesimmissionsschutzgesetz)
– Lärmbelastung durch Betriebs- und Verkehrslärm
Keimbelastungen durch Tiertransporte
Stickstoffbelastung durch das Kühlsystem auf dem Betriebsgelände
Gewässerschutz der Aller (Antibiotika Einsatz in der Mast)
- Fehlender Brandschutz
“Umweltschutzverbände haben das Recht, gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu klagen. Die Natur fragt nicht, wer sich für den Erhalt des Lebens eingesetzt hat – sie schlägt zurück – oder sie dankt es uns allen”, so Gabriele Ruschmeier von der BI Wietze.

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