Ex Celler Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ermittelt gegen Wulff

Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ist als Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hannover auch für die Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff zuständig.

Clemens Eimterbäumer ist 41 Jahre alt. Nach Studium und Referendarzeit trat er im August 1998 in den Niedersächsischen Justizdienst ein, und zwar zunächst bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Nach Stationen als Richter bei dem Landgericht Bückeburg, dem Amtsgericht Stolzenau und der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde er im September 2001 bei der Staatsanwaltschaft Hannover zum planmäßigen Staatsanwalt ernannt. Im Dezember 2006 wechselte Herr Eimterbäumer zur Generalstaatsanwaltschaft Celle und wurde dort am 27.09.2007 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Am 31.10.2011 trat er seinen Dienst als Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hannover an.

In der Aufklärung von Korruptionsstraftaten sei Eimterbäumer ein ausgesprochener Spezialist. Er habe zahlreiche umfangreiche Verfahren erfolgreich bearbeitet. Als Referent sei er im In- und Ausland gefragt. Im Laufe seiner Tätigkeit hat Eimterbäumer bei der Staatsanwaltschaft Hannover allgemeine Strafsachen bearbeitet und die Abteilung für Finanzermittlungen und Geldwäsche mit aufgebaut. Beim Landgericht Bückeburg war er in Zivil- und Strafkammern tätig. Als Dezernent der bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingerichteten Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption hat Herr Eimterbäumer übergreifende Aspekte der Korruptionsbekämpfung und -vermeidung bearbeitet. Er war dort außerdem zuständig für Revisionsstrafsachen und internationale Rechtshilfe.

Clemens Eimterbäumer ist mit der Richterin am Landgericht Elke Eimterbäumer verheiratet. Sie haben zwei Kinder und wandert gern mit Familie und Freunden.

Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.

Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.

Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert.

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