SHP zu GEDO-Verkehrskonzept: “SPD hat Untersuchungsergebnisse scheinbar nicht zur Kenntnis genommen”

pfeil-zeichenZum Thema “Verkehrschaos vorprogrammiert“, in denen die SPD ihre Zweifel am Verkehrskonzept rund um die geplante Altstadtgalerie bestätigt sieht, hat GEDO erneut das Verkehrsplanungsbüro SHP zu Rate gezogen. Hier ihre Stellungnahme:

“Die Aussagen von Herrn SPD-Fraktionsgeschäftsführer Joachim Schulze müssen wir ein weiteres Mal entschieden zurückweisen. Sowohl Verwaltung als auch GEDO haben größtes Interesse an einem funktionierenden Verkehrssystem und sehen dies in unserem Planungskonzept gewährleistet. Auch das oft angesprochene dynamische Parkleitsystem wird von GEDO für das Parkhaus vorgesehen und hilft dadurch den Verkehr weiter zu entzerren. Falls sich die Stadt zusätzlich noch zu einem stadtübergreifenden Parkleitsystem entschließt, wird der Effekt natürlich weiter verbessert.

Auch auf die Gefahr hin uns zu wiederholen, haben wir das Verkehrsplanungsbüro SHP gebeten auf die neuerlichen Aussagen von Herrn Schulze kurz einzugehen. Nachfolgend finden Sie Auszüge der Stellungnahme des Verkehrsplanungsbüros SHP vom 29.07.2010:

„Die Untersuchungsergebnisse des vorgelegten Verkehrsgutachtens wurden scheinbar gar nicht richtig zur Kenntnis genommen. In dem Verkehrsgutachten wird zweifelsfrei die Funktionalität der äußeren Erschließung des neuen Parkhauses Altstadtgalerie an der Bergstraße und des ausgebauten und mit einer Lichtsignalanlage neu konzipierten Knotenpunktes Wehlstraße/Bergstraße nachgewiesen. Auf Basis einer spezifischen Verkehrsprognose für die Entwicklung der Altstadtgalerie sind die gesamten zu erwartenden Verkehrsbelastungen abgeleitet worden.

Im betrachteten Knotenpunktsystem konnte der Nachweis erbracht werden, dass für alle Verkehrsteilnehmer in der Stunde der größten Verkehrsnachfrage immer noch eine befriedigende Verkehrsqualität im betrachteten Knotenpunktsystem erreicht wird. Außerhalb dieses Zeitraumes wird eine noch bessere Verkehrsqualität erreicht. Dies ist Ausdruck für ein leistungsfähiges und funktionales Verkehrskonzept.

Darüber hinaus wurden für alle Bedenken und Problembereiche der Entwicklung der Altstadtgalerie im Rahmen des Planungsentwurfes entsprechende Lösungen erarbeitet. Die vorgebrachte Kritik, eine Verkehrsqualität der Stufe D sei nicht ausreichend, widerspricht den deutschlandweit bekannten Gepflogenheiten. Immer mehr Kommunen und
Baulastträger verfolgen sogar den Ansatz, bessere Qualitäten nicht zuzulassen, um überdimensionierte Straßen zu vermeiden. Zudem ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Bewertung für die höchstmögliche Belastung durchgeführt wurde.

Im Bezug auf die “fehlenden” 130 Stellplätze sei folgender Hinweis erlaubt. Die Nachweisgröße für Stellplätze nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beruht auf einer überschlägigen Berechnungsmethodik nach vorgegebenen Bemessungsparametern entsprechend der jeweiligen Nutzung. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Lage des
Objektes (neuer Standort irgendwo auf der „grünen Wiese“ oder Standort in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Einrichtungen) findet dabei nicht statt. Die Baunutzungsverordung geht also immer (auch bei
integrierten Innenstadtlagen) davon aus, dass sämtliche Kunden als Neukunden des Objektes auftreten. Bestandskunden, d. h. Kunden, die ohnehin schon in der Innenstadt waren, gibt es bei diesem Nachweisverfahren
nicht. Die abgeleitete Maßzahl von 730 erforderlichen Stellplätzen und das dabei entstehende Defizit von 130 fehlenden Stellplätzen beruhen somit auf dem Ansatz, dass alle Kunden der Altstadtgalerie als Neukunden der Innenstadt auftreten.

Im Rahmen von Verkehrsprognosen hingegen werden spezifische Verkehrsdaten für den Beschäftigten-, Kunden- und Lieferverkehr mit einer tageszeitlichen Verteilung (Tagesganglinie) unter Berücksichtigung von Verbund- und Mitnahmeeffekten (nicht jede Entwicklung erzeugt nur Neuverkehr) ermittelt. Auf Basis dieser Tagesganglinien ist eine sehr genaue Analyse der verkehrlichen Abläufe für den maßgeblichen Belastungsfall in einem Untersuchungsgebiet auch im Bezug auf die Stellplatznachfrage möglich. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde durch die Überlagerung der ungünstigsten Belastungssituationen ein maximal anzunehmendes Verkehrsaufkommen abgebildet, das einen sehr hohen, 50 %-igen Umschlag der Stellplätze (Wechsel von 300 Stellplätzen innerhalb einer Stunde) berücksichtigt. Auch für einen derartigen Parkhausverkehr konnte die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktsystems nachgewiesen werden.“

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Ein Kommentar

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  1. wirklich sagt:

    Das neue Verkehrskonzept hat mehrere Schwachstellen:
    1. „Die Verlegung der B3 mit einer Ortsumgehung Celle wird somit in den aktuellen Planungen bzw. Belastungsprognosen nicht berücksichtigt.“
    (nachzulesen: SHP-Verkehrsuntersuchung-Seite 3)
    2. Die auf Seite 3 und Seite 20 erwarteten Entlastungseffekte für die Innenstadt durch den Bau der Ost-Umgehung Celle werden ja erst dann eintreten, wenn die gesamte Ostumgehung fertiggestellt wäre! Wahrscheinlicher ist, dass der Hauptverkehr noch viele Jahre von Süden / Süd-Osten in die Stadt strömt.
    3. Für den Fall, dass die Celler Ostumgehung allerdings nur bis Altencelle zur B 214 gebaut sein würde und der Anschlussteil mit der Aller-Querung noch weiterer/endloser Planungszeiten bedarf (evtl. gar nicht gebaut wird), so würde eine große, unbekannte Menge an Fahrzeugen vom Altenceller Knoten B3/B214 in Richtung Innenstadt (über die Blumlage) fließen und die „Gedo“-Links-Abbiegespur zusätzlich stark belasten.
    Also würde eine noch schlechtere Qualitäts-Stufe erreicht werden. Das bedeutet, dass sich die Celler (und ihre Besucher) zumindest über sehr viele Jahre mit überlasteten Knotenpunkten im Bereich des Gedo-Parkhauses abfinden müssen. Im Gutachten auf Seite 32 erhielten bereits 4 Fahrtrichtungen nur die Qualitätsstufe „D“ ( vorübergehend merklicher Stau, aber Verkehrszustand noch stabil). Diese (schlechte) Qualitätsstufe würde sich also noch mehr verschlechtern, wenn der Verkehrsstrom von der Ostumgehung noch zusätzlich zum jetzigen Verkehr in die Innenstadt / zu Gedo möchte.
    4. Somit ist auf Seite 8 des Gutachtens in der Sizze zum Zielverkehr infrage zu stellen, ob tatsächlich nur 10 % von der Blumlage in Richtung Parkhaus fahren werden (bzw. die Aussage auf Seite 9: aus Südosten über Blumlage und 77er-Straße insgesamt 20 %).
    Leider werden keine Einzelheiten zum Verkehrskonzept / zu aktuellen Verkehrserhebungen in der Begründung für den B-Plan 141 erläutert.
    5. Ungelöst ist das Problem der Einschränkungen in der Erschließung des anliegenden Parkplatzes Im Kreise (Gutachten-Seite 23) sowie die Einschränkung der Erkennbarkeit zwischen ausfahrenden KfZ und Fußgängern/Radfahrern. – Ob der vorgeschlagene Sichtspiegel ausreichend ist, mögen Sachverständige beurteilen.

    6. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Südwall ist eine 37-Seitige Begründung von der Stadt Celle verfasst worden, worin auf den Seiten 35/36 Ziele / Maßnahmen für die „Planfassung „A“ und „B“ nachzulesen sind.
    Die „Planfassung B“ geht von der Annahme aus, dass das Einkaufszentrum nicht gebaut wird. – Von dem Bau des Einkaufszentrums unabhängig ist die Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes. Die betroffenen Bereiche werden neu als Kerngebiet festgesetzt mit einer Neudefinition der Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplanes Nr. 66 II.

    Helga Habekost, Im-Interesse-Aller

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