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Höhere Luftverschmutzung bei Ortsumgehung – Pläne erneut geändert und lückenhaft

Die Ostumgehung mit dem mittlerweile prognostizierten 50 Millionen Euro teuren dritten Abschnitt bereitet den Planern offenbar mehr Kopfzerbrechen als vorgestellt: Seit gestern bis zum 6. Juli 2011 können im Neuen Rathaus Celle (Zimmer 363, 3.OG) die geänderten Unterlagen eingesehen werden. Erst durch eine genaue Sichtung der Unterlagen können Eigentümer erkennen, ob sie betroffen sind – falls sie ihre Häuser auf den Plänen überhaupt entdecken (siehe unten). Über die Änderung an sich wurde nur in einer amtlichen Bekanntmachung unterrichtet. Die Bevölkerung sollte darum besonders kritisch über die Pläne gucken.

Auf Anfrage von CelleHeute.de erklärte Jens-Thilo Schulze, Sprecher der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: “In dem laufenden Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Celle im Zuge der B 3 hat sich eine Planänderung ergeben. Diese erneute Planänderung ist durch ein aktualisiertes Luftschadstoffgutachten nötig geworden, welches aussagt, dass einzelne Luftschadstoffe in einem höheren Umfang als bisher angenommen in das FFH-Gebiet (Flora/Fauna/Habitus) eingetragen werden. Dies machte die Überarbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine FFH-Ausnahmeprüfung notwendig.” Mit Ausnahme einer amtlichen Bekanntmachung wurden die Medien darüber bisher nicht unterrichtet. Auch war dies offenbar kein Thema im vergangenen Verkehrsausschuss.

Dazu erklärt Schulze:  “Die geänderten Planunterlagen liegen seit dem 07.06.2011 noch bis zum 06.07.2011 bei der Stadt Celle aus. Die Auslegung hat die Stadt Celle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der Celleschen Zeitung am 04.06.2011 ortsüblich bekannt gemacht. Eine weitergehende Beteiligung Betroffener oder interessierter Bürger oder eine Information der Presse sieht das Verwaltungsrecht nicht vor.”

Häuser und Biogasanlage offenbar nicht im Kartenmaterial

Helga Habekost vom Verein “Im Interesse Aller” sieht das anders: “Die öffentliche Auslegung der nochmaligen Planungsänderungen zur Celler Ostumgehung mit FFH-Ausnahmeverfahren muss den Bürgern mitgeteilt werden, und zwar nicht nur im “Kleingedruckten” in Form einer amtliche Bekanntmachung.” Habekost hat sich außerdem einen Schnellhefter angesehen, der im Celler Rathaus ausgelegt wurde. “Meine Nachbarn wundern sich, dass deren Haus nicht in der Karte enthalten ist, obwohl sie schon mehrere Jahre dort wohnen. Auch die Biogasanlage, die zwischen Altenhagen und Lachtehausen gebaut wurde und unmittelbar an die geplante Ostumgehung anschließt, ist nicht ins Kartenmaterial eingezeichnet.”

Planungsfehler und –schwächen führten nun schon zum zweiten Mal zu Nachbesserungen durch die zuständige Behörde (NLWKN). Bei den vorherigen Auslegungen (März 2008 und Dezember 2009) hatte u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) besondere Kritikpunkte an den Planungen im Naturschutzgebiet „Oberes Allertal“/FFH-Gebiet eingewendet. Ein neuer Versuch der Planungsbehörde gegen die gewichtigen Planungshürden anzugehen, die sich u.a. aus dem EU-Recht ergeben, sei nun ein so genanntes FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen.

Eine generelle Kritik der Planung sei nicht gewünscht. Etwaige Einwendungen haben sich ausschließlich auf die vorgesehenen aktuellen Planänderungen bzw. auf die Ergänzungen und Aktualisierungen (bis spätestens 20. Juli 2011) zu beziehen und sind einzureichen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr NLstBV, Dezernat 33 / Planfeststellungsbehörde in 38304 Wolfenbüttel, Sophienstr. 5.

Nach der bisherigen Darstellung müssen betroffene Flächeneigentümer mit enteignungsähnlichen Einschränkungen rechnen. Ab sofort gelten Anbau-Beschränkungen und eine Veränderungssperre und dem Straßenbauträger wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Habekost kritisiert: “Erst am 26.5.2011 wurden die Mitglieder im städtischen Ausschuss für Straßenbau und Verkehr von der Planungsbehörde (NLStBV) mit überholtem Kartenmaterial über die Ausbauplanungen an der B214 informiert. Befremdlich mutet es schon an, warum dabei nicht auf die tatsächlich neue Entwicklung mit nochmaliger öffentlicher Auslegung (Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen) vom Projektleiter Herrn Winkelmann hingewiesen wurde.”

Außerdem befürchtet sie, dass die Bürger bis zu einem Planfeststellungsbescheid für die umstrittene Trasse „F8n“ vorbei an der Altenceller Gertrudenkirche durch die Aller-Niederung, den Finkenherd und Matthieshagen wohl noch länger warten müssen. “Kann dieser Zeitgewinn von den Archäologen für die überfällige Ausgrabungen von Tsellis jetzt genutzt werden?”, fragt Habekost.

Die entsprechenden Unterlagen sowie weitere Informationen finden sich unter

http://www.strassenbau.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=21073&article_id=78555&_psmand=135 und

http://www.strassenbau.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=21217&article_id=78661&_psmand=135

“Damit leisten wir bereits mehr, als das Gesetz verlangt”, ist Jens-Thilo Schulze überzeugt. “Hinweisen zu möglicherweise nicht korrekt dargestellten Gebäuden in den Kartenunterlagen geht die Planfeststellungsbehörde von Amts wegen nach. Solche Hinweise wären zweckmäßiger weise als Einwendung im Rahmen der Auslegung zu formulieren”, empfiehlt er abschließend jenen, die zumindest überhaupt etwas von den Änderungen mitbekommen.

Karte 3 Unterlage_194_FFH-Vertraeglichkeitspruefung_Varianten_und_FFH-Ausnahmepruefung_-Karte_3-_vom_05042011[1]

Unterlage_73_Uebersichtslageplan_der_Luftschadstofftechnischen_Untersuchung[1]

Karte 2 Massnahmen Unterlage_194_FFH-Vertraeglichkeitspruefung_und_FFH-Ausnahmepruefung_-Karte_2-_vom_05042011[1]

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