Indirekte Metronom-Anteile durch Deutsche Bahn aus Sicht der Regierung “kein Problem”

metronomAuf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung eine vorläufige Stellungnahme abgegeben, die CelleHeute vorliegt. Verkehrsexperten befürchten, dass durch die Übernahme der Metronom durch die Deutsche Bahn über den “Umweg des Kaufes” des Eigentümers Arriva der bisherige Konkurrent quasi einverleibt wird und es damit zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Auch Landrat Klaus Wiswe hatte sich eingeschaltet und forderte eine “norddeutsche Lösung”. Erwartungsgemäß teilt die Bundesregierung die Bedenken nicht. Hier die so genannte “elektronische Vorabfassung” ungekürzt:

Vorbemerkung der Fragesteller

Durch die Annahme des Angebots der Deutschen Bahn AG (DB AG) an die Aktionäre der Arriva ist der Kauf der Arriva durch die DB AG so gut wie abgeschlossen. Damit wird die DB AG zumindest übergangsweise auch Eigentümer der deutschen Aktivitäten von Arriva. Arriva hat rund 44 000 Beschäftigte und ist nach eigenen Angaben in zwölf europäischen Ländern mit Bahnen und Bussen präsent. In Deutschland ist Arriva mit mehreren regionalen Gesellschaften vertreten, die u. a. Schienengüterverkehr und Schienenpersonennahverkehr betreiben.

1. An welchen Gesellschaften und mit welchen Anteilen ist die Arriva in Deutschland beteiligt?

Die wesentlichen Informationen zu den deutschen Arriva-Gesellschaften sind öffentlich verfügbar über die Internetauftritte der Arriva-Gruppe sowie den Geschäftsbericht der Arriva plc. Etwaige weitergehende Informationen, die die DB AG im Rahmen der Unternehmensprüfung erhalten hat, unterliegen der Vertraulichkeit.

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsrelevanz des Schienengüterverkehrsgeschäfts der Arriva Deutschland, das laut Wettbewerbsbericht der DB AG 2009 der fünftgrößte Wettbewerber der DB AG war?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsrelevanz des Personenverkehrsgeschäfts auf der Schiene der Arriva Deutschland?

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung vom 20. Juli 2010 übermittelt.

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsrelevanz des Busgeschäfts der Arriva Deutschland?

Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung begrüßt, dass es im Verkehrsbereich zunehmend mehr Wettbewerb gibt und geht davon aus, dass dieser auch nach der geplanten Übernahme der Arriva plc. durch die DB AG sichergestellt ist.

5. Welche Schienenstrecken mit welchen Längen und in welchen Bundesländern gehören als NE-Bahnen (NE: nicht bundeseigene) teilweise oder vollständig zur Arriva Deutschland?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsrelevanz des Eisenbahn- infrastrukturgeschäfts der Arriva Deutschland?

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.

7. Falls die Bundesregierung die Integration von Teilen oder der gesamten Eisenbahninfrastruktur in den DB-Konzern befürwortet, würde diese dann in der DB Netz AG aufgehen und Teil der bundeseigenen Schienenwege werden, oder würden sie weiter als NE-Bahn in einer anderen Rechtsform betrieben werden?

Die strukturelle Einbindung der Arriva plc. in den DB-Konzern obliegt der DB AG im Rahmen ihres operativen Geschäfts. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sind Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, Eisenbahnen oder Unternehmen des Bundes.

8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bund als Eigentümer der DB AG, unabhängig von den kartellrechtlichen Auflagen, einen vollständigen Verkauf des Arriva-Geschäfts in Deutschland anstre- ben sollte, um den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr in Deutschland zu stärken?

Etwaige kartellrechtliche Auflagen sind für die DB AG bindend.

9. Welche kartellrechtlichen Prüfungen sind wann eingeleitet worden, und wann wird mit ihrem Abschluss gerechnet?

Die Übernahme der Arriva plc. durch die DB AG wurde am 22. Juni 2010 bei der Europäischen Kommission gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüs- sen angemeldet. Das Verfahren der Fusionskontrolle sieht für die sogenannte Phase 1 eine Frist von bis zu 35 Arbeitstagen vor.

10. Wie hoch ist die Zahl der Arriva-Beschäftigten in Deutschland und den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Alter und Geschlecht und aufgeschlüsselt nach Branchen), und in welcher Weise sind diese Arbeitsplätze bei der Übernahme durch die DB AG geschützt?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

11. Inwieweit rechnet die Bundesregierung nach erfolgter Übernahme mit betriebsbedingten Kündigungen in den Arriva-Unternehmen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte der bei Arriva beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den anstehenden strukturellen und rechtlichen Ver- änderungen?

Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Inwieweit es zu strukturellen Veränderungen kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch künftig der Wettbewerb sichergestellt ist und damit gute Aussichten bestehen, dass es nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen kommt.

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die DB AG bei Ausschreibungen Löhne unterhalb des Konzerntarifvertrages anbietet?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Wettbewerber das geltende Tarifrecht einhalten.

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