Kreisumlage – CDU und WG Landkreis wollen 0,5-prozentige Senkung
„Sie kommt: die Senkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte für die Städte und Gemeinden im Landkreis Celle. Außerdem wird der Landkreis teilen: die Gemeinden sollen an den möglichen Haushaltsüberschüssen zu 50 Prozent beteiligt werden.” Das erklärten der stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU Torsten Harms und der Vorsitzender der WG Landkreis Fraktion Dr. Albrecht Hoppenstedt.
Die beiden Verantwortlichen sehen auch Signale, dass mit der Senkung auch die SPD, deren Vorschlag die Senkung war, im Kreistag dem Haushalt 2012 zustimmen kann. Die Regelung soll für die Haushaltsjahre bis 2014 festgeschrieben werden.
„Im Vorfeld der Finanzausschusssitzung vom Donnerstag haben sich damit CDU, WGL und SPD auf einander zubewegt“, freut sich Harms über das erreichte Ergebnis, mit dem seiner Ansicht nach auch die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen gut leben können.. Wichtig sei für WGL und CDU, dass der Haushalt verlässlich wird und sich Landkreis, wie auch Gemeinden, auf die Einnahme- beziehungsweise Ausgabeposition Kreisumlage einstellen können. Man habe sich daher entschieden drei Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 in die Festlegung der verminderten Kreisumlage einzubeziehen. Sollte es zu Überschüssen kommen, so werden diese zwischen dem Landkreis und den Kommunen 50 zu 50 geteilt. „Wir haben damit eine Ungerechtigkeit abgebaut und sorgen für Verlässlichkeit“, so Harms und Hoppenstedt. In diesem Kompromiss komme man den Gemeinden entgegen, wohl wissend, dass in der Zukunft weitere Ausgabeblöcke den Landkreis treffen werden.
Die Fraktionen seien sich darüber im Klaren, dass mit dem Öffentlichen Personennahverkehr Kosten auf den Landkreis zukommen werden, um den Bedienungsstandard attraktiv zu erhalten. „Dennoch werden wir den Weg um die Kreisumlagensenkung und die Überschussverteilung gehen“, so Harms, „uns ist dabei bewusst, dass nur die Verteilung der Finanzmasse auf kommunaler Ebene eine andere ist, nicht aber ein Cent mehr in die Kassen der Kommune fließt.“ Hoppenstedt ergänzt: „Hier müssen die Bundes- und die Landesebene nachsteuern und die Gemeinden – Landkreise und Kommunen – mit den für die Aufgaben notwendigen Finanzmitteln ausstatten.“
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