LeserMeinung zum den “Ehrensold ” für Christian Wulff
In Deutschland gilt doch, wie ich als Rechtspfleger einmal lernen durfte, das sogenannte Unschuldsprinzip. Dies ist doch so zu verstehen, dass ein Angeschuldigter so lange unschuldig ist, bis ihn ein Strafgericht rechtskräftig wegen einer Straftat schuldig gesprochen und dieserhalb zu einer Strafe verurteilt hat. Können denn “gewisse” Leute unsere an sich schöne deutsche Sprache nicht mehr? Es läuft immer noch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Herrn Christian Wulff, das heißt: Er ist bislang weder freigesprochen noch rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden, und schon wird auf ihm herumgehackt, als sei er schon verurteilt.
Die Presse, die das tut, hauptsáchlichdie Boulevardpresse (bei der Celleschen Zeitung und bei CelleHeute ist interssanterweise so etwas nicht zu beobachten), missbraucht insoweit die im Grundgesetz festgeschriebene Pressefreiheit. Erst, falls Herr Wulff wegen der in der Anklage erwähnten Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, besteht ein Recht zur Diskussion, ob ihm ein Ehrensold zusteht.
Ich bin fast geneigt zu behaupten, gewisse Medien verhalten sich genau so – nur mit einem “weißen” Kragen wie die Presse in gewissen politischen Perioden in Deutschland bzw. noch heute in bestimmten Ländern. Selbst wenn Herr Wulff jetzt schon den Ehrensold erhält, kann man ihm natürlich denselben entziehen nach einer eventuellen Verurteilung wegen einer Straftat während seiner Ministerpräsidentenzeit in Niedersachsen bzw. darüber diskutieren. Aber eine Diskussion hierüber zu jetziger Zeit ist meines Erachtens nicht zulässig.
Axel de Vere Peratoner, Celle
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