Neuordnung in Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen
Die Landesregierung hat beschlossen, die Neuordnung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Niedersachsen umzusetzen.
„Die Bundesländer haben jahrelang mit der Bundesregierung um die Ausgestaltung der Jobcenter-Reform gerungen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf ist dieser Prozess abgeschlossen. Die Länder haben jetzt mehr Einfluss auf die Eingliederung arbeitsloser Menschen. Wir nehmen gemeinsam mit den Kommunen unsere Verantwortung für diese Menschen wahr und setzen auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit”, erklärten Sozialministerin Aygül Özkan und Wirtschaftsminister Jörg Bode.
Im Wesentlichen umfasst die Neuordnung folgende Punkte:
- Das Land erhält bei der Aufsicht und Steuerung in der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Niedersachsen eine stärkere Rolle. Unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales trägt Niedersachsen künftig eine Mitverantwortung für die Steuerung und die operativen Ergebnisse im SGB II.
- Die Neuordnung gilt zunächst für die 13 Jobcenter in den Optionslandkreisen (ab 2012: 17), im weiteren aber auch für alle Jobcenter – mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt.
In enger Abstimmung mit den kommunalen Trägern, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Bundesministerium steuert das Land die Umsetzung der Arbeitsförderung in den Jobcentern über Zielvereinbarungen. „Mit diesen Zielvereinbarungen betreten wir gemeinsam Neuland in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen”, sagten Jörg Bode und Aygül Özkan.
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