Ab dem 01. November kann der neue Personalausweis in Form einer Scheckkarte beantragt werden.
Wie der Städte- und Gemeindebund mitteilt, kommen allerdings erhebliche Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger und die Städte und Gemeinden zu. Nach ersten Informationen soll die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises 28,80 Euro, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, betragen. Hiervon sollen die Kommunen 6 Euro für den bei Ihnen entstehenden Verwaltungsaufwand erhalten.
“Dieser Betrag ist überhaupt nicht kostendeckend. Wir gehen davon aus, dass der Aufwand für die Städte und Gemeinden bei 15 Euro liegen wird”, erklärte der Pressesprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. “Es ist nicht hinnehmbar, dass die Städte und Gemeinden viel mehr Arbeit mit dem neuen Personalausweis bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben. Landesweit rechnen wir mit einem Minus in den kommunalen Kassen von ca. 70 Millionen Euro, die in Zeiten knapper Kassen von den Städten und Gemeinden nicht finanziert werden können. Wir erwarten, dass der Bund deutlich nachbessert und den Verwaltungsanteil der Kommunen auf zumindest 15 Euro festsetzt”, so Bullerdiek.
Hintergrund
Der neue Personalausweis kommt am 1. November 2010, hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Das Bundesministerium des Innern hat ein aktuelles Informationsportal zum neuen Personalausweis unter http://www.personalausweisportal.degeschaltet.

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