Öffentliches Alkoholverbot in Sachsens Kommunen – Vorbild für Celle?

Ob “Euro-Bar”, Pranger oder Koma-Saufen – das Thema Alkohol landet immer wieder in die Schlagzeilen, selten  positiv. Sächsische Städte und Gemeinden dürfen künftig ein Alkoholverbot an öffentlichen Straßen und Plätzen erlassen. Das hat der Dresdner Landtag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Die Kommunen müssten dazu genau sagen, an welchen Tagen und Stunden das örtliche Alkoholverbot gelte. Ein generelles Alkoholverbot an allen Wochentagen dürfen die Kommunen ebenso wenig erlassen wie täglich mehr als zwölf Stunden.

Wir haben alle Celler Parteien und Gemeinschaften um ihre Einschätzung gebeten. Hier die Reaktionen (nach Posteingang):

Jürgen Rentsch von der SPD erklärt, dass das Thema ein “ganz alter Hut” und in einem Antrag der CDU bereits 2008 eingebracht worden sei. Die Antwort der Verwaltung seinerzeit:

“Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass es für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum erhebliche rechtliche Probleme gibt. Zum einen erfüllt ein solches allgemeines Verbot das Bestimmtheitsgebot nicht, zum anderen ist für jede Regelung eine Rechtsgrundlage erforderlich.

Nach den §§ 1u. 2 Nds. SOG ist für eine mögliche Anordnung durch Verwaltungsbehörden eine „konkrete Gefahr“ erforderlich. Diese kann man nicht generell begründen.

Nach § 18 des NStrG wäre ein Verbot durch die Stadt Celle möglich, wenn der Alkoholkonsum eine Sondernutzung darstellt, die sich vom Gemeingebrauch der Straße unterscheidet. Dies zu begründen ist äußerst schwierig. Eine Befragung anderer Gemeinden ergab, dass derartige Verbote bisher stets vor Gericht scheiterten.

Ein Verbot sei nur denkbar, wenn konkrete Angaben mit räumlicher und zeitlicher Eingrenzung sowie Angaben zur konkreten Gefährdung enthalten seien. Die CDU-Fraktion wird daher gebeten, ihren Antrag dahingehend zu konkretisieren.

Zudem sei fraglich, mit welchen personellen Mitteln ein solches Verbot überwacht und durchgesetzt werden könne.”

2007 sei das Thema laut Rentsch auch schon diskutiert worden.

Alexandra Martin und Torsten Schoeps von der WG erklären dazu:
Es stellt sich die Frage, ob ein solches Ordnungsinstrument in Niedersachsen notwendig ist. Die Polizeigesetze erlauben vielerorts den Ausspruch von Platzverweisen bei unangemessenem Verhalten.

Bevor noch tiefergreifendere Maßnahmen eingeführt werden, muss eine Abwägung stattfinden, ob die Belange des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch weiter einzuschränken sind oder ob vorhandene Mittel nicht ausreichen, wenn sie entsprechend eingesetzt werden. Platzverweise sind ein angemessenes Mittel um z.B. bei gefährlichen Situationen einzuschreiten. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann auch unterstützend durch andere Maßnahmen hergestellt werden.

In Hannover fand diesen Sommer z.B. eine Präventionsveranstaltung zum Thema Alkoholmissbrauch durch Jugendliche im Hauptbahnhof Hannover und der City statt und begleitend dazu entsprechende Kontrollen zur Prävention. Dafür ist natürlich Voraussetzung, dass die Polizei auch in diesen Bereichen weiter eingesetzt werden kann und Einsatzmittel und –kräfte hierfür vorhanden sind. Eine Notwendigkeit zur Ausweitung der vorhandenen Ordnungsmittel kann daher nicht gesehen werden. Vielmehr gehört die Rolle des Alkohols bzw. des Alkohomissbrauchs in der Gesellschaft in verstärktem Maße auf den Prüfstand.

Dr. Michael Bischoff von der CDU erklärt:

Unkontrollierter Alkoholgenuss im öffentlichen Raum stellt in der Tat immer wieder ein Problem dar. Ich möchte an aktuelle Probleme mit alkoholisierten Personen erinnern, die sich derzeit häufig im Eingangsbereich unserer Touristinformation auf den Stufen vor dem alten Rathaus niederlassen und für Touristen wie Bürger ein Ärgerniss darstellen. Die CDU Fraktion im Rat hatte bereits im Jahr 2008 einen Prüfantrag an die Verwaltung gestellt, wie gegebenenfalls solche und ähnliche Alkoholexzesse im öffentlichen Raum unterbunden werden könnten. Damals wurden wir auf eine fehlende Rechtsgrundlage und den hohen Personalaufwand hingewiesen, der eine solche Regelung nicht zulasse.

Auch heute bin ich skeptisch, ob auch bei einer geänderten Rechtsgrundlage wie in Sachsen ein solches Verbot umsetzbar ist. Man sollte daher schauen, wie sich die Regelung in Sachsen bewährt und welche Erfahrungen insbesondere die Kommunen damit machen. Von dieser Evaluation ausgehend kann dann in Niedersachsen über eine eventuelle Gesetzesinitiative diskutiert werden.

 

 

 

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