Ein arbeitssuchender polnischer Staatsbürger hat in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Hartz IV. Das teilte das Landessozialgericht in Celle mit. Der Senat hatte den Antrag eines 22-jährigen auf Zahlung von Arbeitslosengeld II abgelehnt. Von Juni bis August 2009 war der Pole als Produktionshelfer tätig. Nachdem ihm gekündigt wurde, beantragte er Arbeitslosengeld II, das ihm bis Ende Januar 2010 gewährt wurde. Einen erneuten Antrag lehnte die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg ab. Die Aufenthaltserlaubnis des jungen Mannes endet am 30. Juni.
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