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Prozess: NABU gegen Wietzer Schlachthof – Urteil frühestens in zwei Wochen

Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Lüneburg über die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung für den Wietzer Schlachthof. Der NABU hatte im vorigen Jahr Klage gegen Rothkötter eingereicht (CelleHeute berichtete). Finanziert wird die Klage von der BI Wietze.

Die Umweltschützer halten den Bebauungsplan der Gemeinde Wietze für nichtig. Auch verstoße der Genehmigungsbescheid des Aufsichtsamtes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, ein Gesundheitsrisiko für die Anwohner sei nicht auszuschließen. Ferner fehlten eine Umweltprüfung und der Tierschutz sei nicht genügend berücksichtigt worden.

Gegenüber CelleHeute teilt das Gericht mit, dass ein Urteil Donnerstag nicht verkündet werden soll sondern den Beteiligten schriftlich zugestellt wird. Wann das sein werde, lasse sich derzeit noch nicht genau abschätzen. “Zwei Wochen werden die Kollegen voraussichtlich brauchen, um das Urteil schriftlich abzusetzen und die Entscheidung zuzustellen, das ist aber eher eine unverbindliche Prognose”, so ein Gerichtssprecher.

Eine andere von der BI Wietze unterstützte Klage gegen den Schlachthof wurde bereits im vergangenen Jahr zurückgezogen – wie es heißt, aus “taktischen Gründen”.

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