„Während Kultusminister Althusmann auf der Didacta die Lehrkräfte auffordert, die neuen elektronischen Lehrmittel intensiver zu nutzen, verweigert er den Schulen die Lizenzen für elektronisch gespeicherte Lehrmittel. Stattdessen werden die Schulleitungen beauftragt, dafür zu sorgen, dass keine elektronisch verarbeiteten Unterrichtsmaterialien, sogenannte Digitalisate, auf Schulrechnern gespeichert werden“, kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Eberhard Brandt.
Ohne diese Digitalisate können Lehrkräfte die modernen Medien wie Whiteboards, Beamer oder virtuelle Klassenzimmer nicht sinnvoll benutzen, erläutert Eberhard Brandt. Der Widerspruch zwischen den Sonntagsreden und dem praktischen Handeln des Ministers stoße in den Schulen übel auf.
Brandt fordert den Minister auf, den Lehrkräften den legalen Zugang zu elektronisch verarbeiteten Schulmedien endlich zu gewähren und bei den Schulbuchverlagen die erforderlichen Lizenzen zu erwerben. Die Lehrmittelverlage hatten den Kultusministern dazu ein Angebot unterbreitet. Diese hatten erklärt, die Kosten nicht tragen zu können. „Wer die Musik bestellt, bezahlt!“, das habe der Minister wohl vergessen, rügt der GEW-Landesvorsitzende.
Außerdem solle Kultusminister Althusmann die Schulbehörde auffordern, die Anweisung an die Schulleiterinnen und Schulleiter zurückzunehmen, gegenüber der Behörde zu versichern, dass sich keine illegalen Digitalisate, also elektronisch verarbeitete Materialien aus Lehrbüchern, auf den Datenträgern schuleigener Geräte befinden. „Objektiv sind die Schulleitungen nicht in der Lage, diese Feststellung zu treffen“, erklärt Heidemarie Schuldt von der Rechtsschutzabteilung der GEW. Nach etlichen Anfragen hat die GEW allen Schulleiterinnen und Schulleitern geraten, zu remonstrieren, also der Schulbehörde mitzuteilen, dass sie sich außerstande sehen, der Aufforderung Folge zu leisten.
Die Landesschulbehörde fordert die Remonstranten inzwischen auf, die Datenschutzbeauftragten der Schulträger zu bitten, die Schulrechner zu überprüfen oder die Lehrkräfte erklären zu lassen, dass sie keine Digitalisate gespeichert haben. „Wir fordern unsere Kolleginnen und Kollegen auf, keine Unterschriften unter eine solche Erklärung zu leisten“, erklärt Eberhard Brandt. Das sei ein unfairer Versuch, den Schwarzen Peter an diejenigen weiterzureichen, die vom Kultusminister im Stich gelassen werden. Es sei die Pflicht des Ministers, diesen Druck auf Schulleitungen und Kollegien zurückzunehmen. Dies erklärt die GEW in einem Schreiben an alle Schulen. Sie wird ihren Mitgliedern auch in dieser Angelegenheit den erforderlichen Rechtsschutz gewähren. Nähere Auskünfte erteilen die Schulbezirkspersonalratsmitglieder der GEW.

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