Mindestens 75 Straßen in Celle bedürfen in den nächsten Jahren eine Grundsanierung in geschätzter Höhe von über 60 Mio Euro (siehe Anhang unten). Die Fraktion “Die Unabhängigen” wollen wissen, was genau auf die Bürger zukommt und bringen dazu einen entsprechenden Antrag ein. Der Original-Wortlaut:
Alle Eigentümer, die an den insgesamt 75 Straßen liegen, die nach der am 3.März im Verkehrsausschuss vorgestellten Grunderneuerungsliste in den nächsten Jahren zur kostenpflichtigen Sanierung anstehen, werden darüber von der Verwaltung informiert. Mit der Information sollten unter Berücksichtigung eines möglichst geringen Veraltungsaufwands ggf. über folgendes aufgeklärt werden:
- dass die Straße kostenpflichtig saniert werden muss,
- welche Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich erforderlich sind,
- ob kostenpflichtige Tiefbaumaßnahmen (z.B. Abwasser, Wasser udgl.) vor den Straßenbauarbeiten durchgeführt werden müssen,
- in welchem Jahr voraussichtlich mit den Baumaßnahmen zu rechnen ist,
- welche Unterhaltungsmaßnahmen bis zur Sanierung als unabdingbar erforderlich noch durchgeführt werden,
- zu welcher Veranlagungskategorie die Straße gehört (z.B. Wohnstraße, Durchgangsstraße udgl.) mit den sich daraus ergebende Prozentsatz der auf die Anlieger entfallenden Ausbaukosten,
- welcher Verteilungsmaßstab der Umlegung zugrunde gelegt wird,
- in welcher Höhe die Anlieger von beispielhaften „Mustergrundstücken“ bei vergleichbaren Baumaßnahmen in den letzten 5 Jahren zu den Ausbaukosten herangezogen wurden,
- unter welchen Voraussetzungen Vorauszahlungen oder Ratenzahlungen möglich sind.
Der vorstehende Katalog möglicher Informationen kann selbstverständlich nur beispielhaft sein. Die Verwaltung wird daher gebeten, die Aussagen zu identifizieren, die einen hohen Informationswert für die Anlieger haben, zugleich aber den dadurch entstehende Verwaltungsaufwand in einem angemessenen und vertretbaren Rahmen halten. Zu prüfen wäre daher auch, ggf. über die Internetseite der Stadt Aufklärung zu betreiben, bei entsprechender Presseinformation an die Bevölkerung. Hilfreich für die Planungen der betroffenen Eigentümer wäre es insbesondere, wenn eine Prioritätenliste für die Baumaßnahmen aufgestellt werden könnte.
Begründung
Es ist zu begrüßen, dass –soweit ersichtlich erstmalig – die Verwaltung am 3. März mit der Grunderneuerungsliste die Öffentlichkeit über die insgesamt 75 kostenpflichtigen Sanierungsmaßnahmen informiert hat, die in den nächsten Jahren anstehen. Es ist heute schon in Celle gute Verwaltungspraxis, dass die Anlieger vor Beginn der Ausbaumaßnahmen informiert werden und ggf. auch auf Art und Umfang der Maßnahme Einfluss nehmen können. Vorgeschlagen wird nunmehr, dass schon zu einem Zeitpunkt, in dem aufgrund der veröffentlichten Grunderneuerungsliste das „ob“ der Maßnahme, nicht aber der Zeitpunkt der Durchführung feststeht, eine Information erfolgt. Diese Information bedarf der straßengenauen Darstellung, weil anderenfalls eine große Verunsicherung bei Grundeigentümern darüber entsteht, ob die eigene Straße betroffen ist und ggf. wann mit welchen Maßnahmen zu rechnen ist.
Die für den Eigentümer wohl spannendste Frage, in welcher Höhe er einen Beitrag eines Tages zu leisten hat, kann selbstverständlich nicht heute, sondern frühestens kurz vor Beginn der Ausbaumaßnahmen annähernd beantwortet werden. Heute könnten aber anonymisierte Beispiele von Grundstücksveranlagungen verschiedener Kategorien und Größenordnungen (Mustergrundstücke) aus den letzten 5 Jahren für die Anlieger eine Hilfestellung sein, sich auf den Rahmen einer möglichen finanziellen Belastung einzustellen.
Dafür ein Beispiel:
Mustergrundstück I, gelegen an der reinen Wohnstraße „…..“ saniert im Jahr 2008; die Anlieger wurden je nach Größenordnung des Grundstücks zu Ausbaubeiträgen zwischen 2500 und 7000 € herangezogen.
Selbstverständlich ist im Rahmen dieser Grundinformation deutlich zu machen, dass es sich nur um eine sehr frühzeitige, aber rechtlich unverbindliche Information handelt, aus der also später keine Rechte abgeleitet oder Abwehransprüche herge-leitet werden können. Der Eigentümer soll durch diese Information zum frühest möglichen Zeitpunkt lediglich darüber aufgeklärt werden, dass Kosten in nicht ganz unerheblicher Höhe auf ihn zu kommen, wenn die schon heute erkennbar erforder-liche Maßnahme durchgeführt wird. Der Eigentümer soll so in die Lage versetzt werden, sich auf diese finanzielle Belastung einzustellen.
Um einerseits einer Informationspflicht gegenüber den von der Grunderneuerungsliste betroffenen Eigentümern möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen, andererseits den mit Sicherheit entstehenden Verwaltungsaufwand im Rahmen des Möglichen zu begrenzen, sind die im Beschlussvorschlag genannten Informationsbereiche nur als Beispiele zu verstehen. Diese Beispiele stehen unter den Vorbehalt einer verwaltungspraktischen Überprüfung, wenn anderweitig ebenso wirksam die Information des einzelnen Grundstückseigentümers über die Betroffenheit seines Grundstücks, den Zeitpunkt und einen möglichen Kostenrahmen erfolgen kann.

Empfehlen
Diesen Vorschlag finde ich mal wirklich gelungen.
Ja, sehr guter Antrag der “Unabhängigen”.
Leider wird einem schon ganz übel, was da für Kosten auf die Anlieger zukommen können oder werden
(siehe Maßnahmen und Grunderneuerungsliste 2011).
Da ist es nur ein schwacher Trost, dass man ab sofort anfangen kann zu sparen.
Hoffentlich belastet es manch Eigentümer nicht übermäßig…
Bite nicht das Kind mit dem Bade ausschütten……………….