SVO Vertrieb ergänzt Jahresabrechnungen

„Die SVO Vertrieb versendet ab Ende Januar die Jahresabrechnungen an ihre Kunden. Hier fordert die neueste Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) das zuständige Energieversorgungsunternehmen auf, die Strom- und Gasrechnungen aussagekräftiger zu gestalten“, erklärt Wulf Voss von der SVO Vertrieb.

„Die Rechnung enthält viele wichtige Angaben. Dies sind beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail des Energieversorgers. Auch müssen sie Auskunft über die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist geben“, weiß Voss wertvolle Hintergrundinformationen zum Aufbau der Rechnung bzw. zu den einzelnen Rechnungselementen zu vermitteln.

Damit nicht genug, denn es gibt selbstverständlich noch weitere Bestandteile, die nicht fehlen dürfen. So müssen die geltenden Preise und der aktuelle Verbrauch sowie zum Vergleich, der Verbrauch des Vorjahres und eine Grafik mit Durchschnittsverbräuchen auf der Rechnung ausgewiesen werden. Diese gilt es innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums dem Kunden zuzustellen.

„Die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers müssen ersichtlich sein. Ebenso wie die Konzessionsabgabe und die Belastungen aus den Netzentgelten bzw. aus den gegebenenfalls darin enthaltenen Messentgelten”, erläutert Voss.

Zusätzlich gibt es jetzt eine Schlichtungsstelle, an die sich Kunden in Streitfragen kostenlos wenden dürfen. Dies allerdings erst dann, wenn zuvor eingereichte Beschwerden erfolglos waren bzw. wenn keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Hierzu kann bei der Schlichtungsstelle ENERGIE in Berlin ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Kundenservice in Celle unter der Telefonnummer 05141/16-5000 gern zur Verfügung.

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