Fußballparty als Betriebsfeier – Vorsicht vor Steuernachforderung
Mit der Fußball-EM steigt auch die Feierlaune in den vielen Unternehmen. Häufig teilt der Chef die Fußballleidenschaft der Belegschaft und organisiert vielleicht sogar ein Sommerfest mit Bier, Würstchen und Fußballgucken. Die Kosten für solche Betriebsfeten kann der Chef grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehen und beim Arbeitnehmer wird kein zusätzlicher Arbeitslohn ausgelöst, wenn sich die Feier im übli ...
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