Nds. Landkreistag will Schuldenbremse verfassungsrechtlich absichern
„Die Schuldenbremse des Grundgesetzes bedarf einer Ausgestaltung in der Niedersächsischen Verfassung, damit das Land auf konjunkturelle Schwankungen und außergewöhnliche Notlagen reagieren kann. Diese notwendige Regelung darf nicht parteitaktischen Überlegungen vor der Landtagswahl geopfert werden“, hob Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), anlässlich der heutig ...
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