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Torben Kück neuer Bezirksschornsteinfegermeister

Celles Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende hat den neuen Bezirksschornsteinfegermeister Torben Kück in seinem neuen Amt bestellt.

Torben Kück, 35 Jahre, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seit 1996 ist er in dem ausgeschriebenen Kehrbezirk und seit 2005 Meistergeselle von BSFM Marquardt tätig. Der bisherige Amtsinhaber ist ab 01.01.2012 für den Heidekreis tätig. Die erstmalige Ausschreibung und Auswahl bei der Stadt musste daher kurzfristig innerhalb von 2 Monaten durchgeführt werden.

Die Stadt Celle ist in zehn Kehrbezirke aufgeteilt, wobei neun unter ihre Aufsicht fallen.
Neues Schornsteinfegerrecht seit 28.11.2008: Anlass für die Reform war ein Vertragsverletzungsverfahren, die die EU wegen des Kehrmonopols gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte.

  • Für den Berufsstand sind diese Änderungen mit weitreichenden Folgen:
  • Wegfall des Nebentätigkeitsverbotes und Einführung der Dienstleistungsfreiheit
  • Wegfall der Residenzpflicht
  • Keine Pflicht zum Beschäftigen eines Gesellen ab 2013

Seit 2010 müssen frei werdende Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben werden. Vorher wurden die Bezirke nach Listenplätzen von der Bezirksregierung bzw. vom MW vergeben. Für die Schornsteinfeger ist dies etwas völlig neues, was mit einem Lernprozess verbunden ist.

Spätestens bis 31.12.2012 müssen alle Eigentümer Feuerstättenbescheide von ihren BSFM erhalten haben. Aus diesen Bescheiden ist ersichtlich, wann welche Schornsteinarbeiten durchgeführt werden müssen. Die Eigentümer sind also nicht mehr in der Duldungspflicht, sondern in der Handlungspflicht.

Ab dem 01.01.2013 heißen die BSFM dann bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Ihnen sind dann vorbehalten:

  • Führung des Kehrbuches
  • Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten im Feuerstättenbescheid
  • Mängelmeldungen
  • Durchführung der Feuerstättenschau zur Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit und zwar künftig 2x im Vergabezeitraum von 7 Jahren
  • Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen
  • Ersatzvornahmen auf Anordnung

Endgültige Wegfall des Schornsteinfegermonopols ist der 01.01.2013

Foto: Justus Otte
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