Abriss von Haesler-Gebäude laut Denkmalschutzbehörde "fachaufsichtlich nicht zu beanstanden"
Gesellschaft Von Redaktion | am Mi., 07.04.2021 - 17:03
CELLE. Die städtische Abrissgenehmigung des Gebäudes in der Speicherstraße 25 ist rechtmäßig. Das teilt heute die Stadt Celle mit, nachdem das Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine "fachaufsichtliche Überprüfung des gesamten Verfahrens" eingeleitet hatte (CELLEHEUTE berichtete). Nachdem das Land Niedersachsen als Oberste Denkmalbehörde die Verfahrensunterlagen zur Einsicht angefordert hatte, liege nun das Ergebnis der Überprüfung vor. Mit Schreiben vom 6. April teilt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit: „Ihre Abrissgenehmigung vom 09.03.2021 sowie der dazugehörige Abwägungsvermerk sind fachaufsichtlich nicht zu beanstanden“. Zudem zeigten die Schadenskartierungen und Untersuchungen den sehr fragilen Zustand des Gebäudes und wiesen auf die Grenzen der Erhaltungsfähigkeit hin.
Zuvor hatte die Stadt dem von Otto Haesler umgebauten Lagergebäude „dauerhafte und grundlegende Probleme hinsichtlich Standfestigkeit und -sicherheit attestiert“. Nachdem das Land nunmehr der Auffassung gefolgt sei, könne der Eigentümer mit dem Abriss zeitnah fortfahren.
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