CDU Winsen will Nachnutzungskonzept für Gebäude Von-Reden-Straße 12
Politik Von Redaktion | am Do., 12.09.2019 - 12:59
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen:
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Rat ein Konzept zur Nachnutzung der Von-Reden-Straße Nr.12, um das Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und ihrer Beispielpflicht, nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz im Umgang mit Baudenkmälern nachzukommen.
Zur Begründung heißt es: Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Immobilie Von-Reden-Straße Nr.12 zu erwerben. Damals galt die Annahme, dass das Nebengebäude mit den in das Mauerwerk eingelassenen Davidsternen unter Denkmalschutz steht, es aber durchaus Möglichkeiten gäbe, dieses Areal, auch mit den angrenzenden Grundstücken, in der Zukunft weiter zu entwickeln.
Heute wissen wir, dass das gesamte Gebäudeensemble unter Denkmalschutz steht. Die Gemeindeverwaltung hat aufgrund der Baulichen Substanz zu Recht ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Lebensdauer des Gebäudes als „abgelaufen“ beschreibt.
Das niedersächsische Amt für Denkmalpflege in Lüneburg sieht dieses Gebäude mit ganz anderen Augen. Hier ist man der Ansicht, dass das Gebäude verglichen mit anderen denkmalgeschützten Immobilien in einem vergleichsweise erhaltungswürdigen Zustand ist. Weiter ist man dort der Ansicht, dass die Gemeinde dieses Gebäude „sehenden Auges“ als Baudenkmal erworben und als Gemeinde seiner Vorbildfunktion im Umgang mit Baudenkmälern nachzukommen hat (§2 (2) DSchG-NS). Ergo ist die Gemeinde verpflichtet, das Baudenkmal zu sanieren oder aber den derzeitigen Zustand durch bauliche Maßnahmen zu erhalten. Wenn möglich, sollte es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Grenzen der Erhaltungspflicht ergeben sich aus §7 (4) DSchG-NS der besagt, dass die Gemeinden zu Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet sind. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. §7 (1) entfällt in diesem Fall.
Als Förderungsmöglichkeiten schlägt die CDU-Fraktion vor: Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind förderungsfähig. Das niedersächsische Amt für Denkmalpflege unterstützt und berät Gemeinden dahingehend, Zuschüsse vom Land oder anderen Geldgebern zu generieren. Weiter bestünde u.U. die Möglichkeit Leader-Gelder für eine Sanierungsmaßnahme zu beantragen. Durch Förderung würde der finanzielle Gemeindeanteil geschmälert.
Eine mögliche Idee:
Winser Geschichte der Öffentlichkeit präsentieren.
In der Diskussion über die Nachnutzung der Immobilie kam uns in der CDU-Fraktion folgende Idee: Sollte man sich dafür entscheiden, das Gebäude bei der Gemeinde zu belassen und zu sanieren, bestünde hier die Möglichkeit, eine Art Museum zu schaffen, in dem über die Geschichte Winsens informiert und ausgestellt wird. Hier könnte in unmittelbarer Nähe zum Bootsanleger ein Haus entstehen, in dem zu Themen wie beispielsweise „die Kulturlandschaft im Allertal“, „die Entwicklung Winsens zur Einheitsgemeinde“, aber auch über die dunkelsten Zeiten in der deutschen Geschichte, informiert wird. Die Themen könnten innerhalb der Räumlichkeiten wechseln, um die Ausstellung immer wieder von neuem interessant zu machen. Ausstellungen örtlicher Vereine oder heimischer Kulturschaffender wären ebenfalls möglich. Der kleine Innenhof würde als Platz für eine Skulptur oder ein Denkmal in Frage kommen. Unter Umständen wäre ja auch ein Investor bereit, die Sanierung zu unterstützen, wenn wir dadurch einen Ort schaffen, an dem mitunter an etwas Spezielles erinnert wird.
Wir als CDU-Fraktion wissen sehr gut um die nachvollziehbaren Bedenken, eine Immobilie, die sich in einem derartig schlechten Zustand befindet, zu erhalten. Wir müssen als Rat, zusammen mit der Verwaltung, aber auch nach Lösungen im Umgang mit der Von-Reden-Straße Nr.12 suchen, die unseren Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz nachkommen.
Aus diesem Grund ist es unserer Auffassung nach, drei Jahre nach dem Erwerb, geboten, den Umgang mit der Immobilie zu thematisieren.
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