OVG kippt Ausgangssperre in Hannover
Gesellschaft Von Redaktion | am Di., 06.04.2021 - 21:17
LÜNEBURG/HANNOVER. In der Region Hannover gilt ab sofort keine Ausgangssperre mehr. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Sperre für "rechtswidrig" erklärt und erhebliche Zweifel Mittel der Ausgangssperre im "Kampf gegen Corona" geäußert. Es könne nicht sein, dass "ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären", so die Richter. Damit wies es die Beschwerde der Region gegen den Beschluss in einem Eilantrag des Verwaltungsgerichts Hannover am Karfreitag ab.
Das OVG begründet seinen Beschluss heute damit, dass eine Ausgangsbeschränkung nicht erforderlich sei, solange die "staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt" hätten.
Die Region Hannover habe auch nicht "ansatzweise nachvollziehbar aufgezeigt, dass und in welchem Umfang sie bisher Bemühungen unternommen habe, die unzureichende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durch staatliche Kontrolle zu verbessern". Die Region konnte auch nicht darlegen, in welchem Umfang die mutmaßlich "regelwidrigen nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum" tatsächlich stattfänden. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart weitreichenden Maßnahme nicht aus. Insbesondere sei es "nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären," begründete das Gericht sein Urteil.
Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens erwarten die Richter eine weitergehende wissenschaftliche Durchdringung der Infektionswege. Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht" lasse sich nicht mehr rechtfertigen.
Auch ein Celler Anwalt habe beim OVG gegen die Ausgangsbeschränkung geklagt. Näheres dazu ist offiziell nicht bekannt.

*Aktualisiert* Ausgangsbeschränkung-Überwachung - Reaktionen
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