BERLIN/HANNOVER. Zudem wird die Minijobgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Errechnet wird die Grenze aus einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Zur Erhöhung äußert sich der niedersächsische Ministerpräsidenten Stephan Weil, unzensiert und unkommentiert: „Es ist gut, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro endlich beschlossene Sache ist. Sie kommt zur richtigen Zeit: Gerade Menschen mit einem niedrigen Lohn leiden in besonderer Weise unter den stark gestiegenen Preisen. Wer in Vollzeit arbeitet, muss von seinem Geld leben können – das ist der Maßstab. Der aktuelle Mindestlohn reicht bei den derzeitigen Preisen kaum zum Leben und er führt auch nicht zu einigermaßen auskömmlichen späteren Renten. Es geht da auch um den Wert von Arbeit. Ich freue mich, wenn sich Menschen mit einem kleinen Einkommen künftig weniger Sorgen machen müssen, ob das Geld bis zum Monatsende reicht. Mit zwölf Euro Mindestlohn wird die Binnennachfrage steigen, reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird attraktiver, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verlieren ihren Reiz. Deswegen: Es ist gut, dass der höhere Mindestlohn kommt!“
Anja Schulz, FDP-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen: "Das ist eine gute Nachricht für mehr als 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Von der Erhöhung profitieren Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können. Auch ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die vor allem zur Abdeckung temporärer Stoß- und Randzeiten dringend auf Minijobberinnen und Minijobber angewiesen sind, werden davon profitieren, weil sie mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen können."