CELLE. Erfüllen sie die Voraussetzungen, können PatientInnen ab 70 Jahren eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde MedizinerInnen ausreichend, informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle. Der Verband informiert über alles Wichtige wie folgt:
Aufgrund einer Änderung im Verordnungsverfahren entfällt für PatientInnen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von SeniorInnen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Sabine Kellner aus dem SoVD-Beratungszentrum in Celle. Eine solche Reha darf zwar weiterhin nur von ÄrztInnen verordnet werden, aber nun reicht es aus, wenn sie anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit feststellen und dokumentieren.
Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Kellner.
Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die BeraterInnen des SoVD in Celle unter 05141 902910 oder info.celle@sovd-nds.de weiter.