HANNOVER/CELLE/WALSRODE. Die Bundes AfD macht Druck auf die Niedersächsische Alternative für Deutschland. Nach CELLEHEUTE-Informationen gibt es Unstimmigkeiten aufgrund des geplanten Landesparteitag in Walsrode. Dieser soll am 28./29.5.2022 in der dortigen Stadthalle stattfinden, nachdem dieser vorher in Aurich und Lüneburg verwehrt wurde. Genau dann war aber die Auszählung des zweiten Wahlgangs des schriftlichen sogenannten Bewerberaufstellungsverfahrens geplant. Der Bundesverband fordert dennoch den Landesverband zur Durchführung unter Androhung der Amtsenthebung des Landesvorstandes auf.
Auf Nachfrage bestätigt die Bundesgeschäftsstelle der AfD, unzensiert und unkommentiert: Der Bundesvorstand hat in seiner Telefonkonferenz vom 25. April 2022 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bundesvorstand beauftragt den Bundesgeschäftsführer,
1) unverzüglich einen Mietvertrag für den 28./29. Mai 2022 für die Stadthalle Walsrode zur Durchführung eines Landesparteitages Niedersachsen abzuschließen und
2) den Landesvorstand Niedersachsen aufzufordern, unter Einhaltung einer vierwöchigen Ladungsfrist zu einem Landesparteitag am 28./29. Mai 2022 in die Stadthalle Walsrode einzuladen und diesen durchzuführen.
3) Sollte der Landesvorstand Niedersachsen dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht der Bundesvorstand eine Ordnungsmaßnahme nach § 8 Absatz (1) Buchstabe (a), d.h. eine Amtsenthebung des Landesvorstandes, sowie § 8 Absatz (2) Buchstabe (b) Bundessatzung an.
4) Die Beschlussumsetzung soll vorbehaltlich der unverzüglichen rechtlichen Prüfung am Montag, dem 25. April 2022, hinsichtlich einer evtl. Kollision mit der Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgen durch die Kommission zur rechtssicheren Aufstellung einer AfD-Landesliste zur niedersächsischen Landtagswahl 2022.“
Die unter 4) erwähnte Kommission hat anschließend in einer Telefonkonferenz am selben Tag festgestellt:
„Die Beschlusspunkte 1. bis 3. zum TOP 5.1 der Telefonkonferenz des Bundesvorstands am 25. April 2022 (Einladung und Durchführung eines Landesparteitages des Landesverbandes Niedersachsen für den 28./29. Mai 2022) begegnen hinsichtlich einer evtl. Kollision mit der Auszählung der Briefwahlunterlagen des zweiten Wahlgangs am selben Wochenende keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.“
Die AfD Niedersachsen hat auf unsere Nachfrage noch nicht reagiert.