top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
20241028_TanzschuleKrueger_Onlineanzeige_300x160_300dpiFINAL.png
Audrey-Lynn Struck

Affenpockenvirus in Niedersachsen: Acht bestätigte Fälle


MIA Studio / stock.adobe.com

HANNOVER. Niedersachsen ist weiterhin vergleichsweise schwach von der Ausbreitung des Affenpockenvirus betroffen. Das teilt das Landesgesundheitsministerium mit. Von 592 gemeldeten Fällen in ganz Deutschland entfielen lediglich acht auf Niedersachsen (Stand: 23. Juni). Schwere Krankheitsverläufe seien bei den niedersächsischen Betroffenen bislang nicht bekannt geworden. Die Gefährdung für die Gesundheit der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland schätzt das Robert Koch-Institut (RKI) nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein.


Niedersachsen hat im Laufe der Woche wie alle Bundesländer eine Impfstofflieferung des Bundes erhalten, berichtet das Ministerium. Die erste Charge mit Impfstoff sei am 22. Juni eingetroffen und umfasse 1.200 Einzeldosen. Dies entspricht einem Anteil von 3% des ersten Kontingents des Bundesgesundheitsministeriums von insgesamt 40.000 Dosen. Der Bund hat insgesamt 240.000 Impfdosen bestellt, weitere Lieferungen werden ab Juli erwartet.


Somit können in Niedersachsen ab sofort im Rahmen der Postexpositionsprophylaxe (PEP) Personen gegen Pocken geimpft werden, die engen körperlichen Kontakt mit infizierten Personen hatten. Die Postexpositionsprophylaxe bezeichnet vorbeugende medizinische Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn eine Person mit einem Krankheitserreger/einer Ansteckungsquelle Kontakt hatte. Damit soll der Ausbruch der Krankheit verhindert bzw. deren Verlauf abgemildert werden. Daneben können nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission auch Personen aus Risikogruppen präventiv geimpft werden. Dazu gehören nach heutigem Stand Männer über 18 Jahre, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern haben sowie Personal in Speziallaboratorien mit gezielten Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben. Die Grundimmunisierung für Personen über 18 Jahre, die in der Vergangenheit keine Pockenimpfung erhalten haben, erfolgt mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine einfache Impfung aus.


„Da das Virus eine Inkubationszeit von 21 Tagen aufweist, ist es trotz der vergleichsweise geringen Verbreitung des Virus in Niedersachsen wahrscheinlich, dass in den kommenden Tagen und Wochen weitere Fälle auftreten“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Vor diesem Hintergrund ist wichtig, dass wir nun auch in Niedersachsen die Möglichkeit haben, Personen gegen die Pocken zu impfen, die unmittelbaren und engen Körperkontakt mit Betroffenen hatten. So können wir Ausbrüche im besten Fall frühzeitig eingrenzen. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ist eine Pockenimpfung Stand heute nicht erforderlich.“


Die entsprechenden Impfungen werden laut dem Ministerium in den niedersächsischen HIV-Schwerpunktpraxen durchgeführt. Dies entspreche dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehen.


Weitere Informationen zum Thema Affenpocken auf der Webseite des Landesgesundheitsamtes .


bottom of page