Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?
- Extern
- 1. Aug. 2022
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CELLE. Abhängig von ihrem Tätigkeitsbereich sind ehrenamtlich Aktive gegebenenfalls gesetzlich
und beitragsfrei unfallversichert. Darunter fallen zum Beispiel Rettungsunternehmen, das
Bildungs- und Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen
– inklusive dazugehöriger Arbeitsgemeinschaften und Verbänden. Der Sozialverband Deutschland
(SoVD) in Celle informiert zu den geltenden Bestimmungen.
Ehrenamtlich Aktive sind in vielen Tätigkeitsbereichen gesetzlich und daher beitragsfrei
unfallversichert – dazu zählt auch die Arbeit beim SoVD. „Vereine und Initiativen sind
beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften versichert. Welche genau zuständig ist, hängt
ebenfalls vom Tätigkeitsbereich der Engagierten ab“, erklärt Sabine, Kellner aus dem SoVD-
Beratungszentrum in Celle.
Gesetzlich versichert sind grundsätzlich Unfallschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen
Tätigkeit passieren sowie Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort. Nicht als Wegeunfall
abgedeckt sind Umwege oder Unterbrechungen. „Zu den Leistungen, deren Kosten durch den*die
Träger*in übernommen werden, zählen ärztliche Behandlungs- und Krankenhauskosten,
Hilfsmittel und ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen“, weiß Kellner.
Darüber hinaus wird Verunfallten ein Verletztengeld gezahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das
gilt aber nur, wenn sie neben dem Ehrenamt selbständig oder angestellt tätig sind und daraus ein
Einkommen erzielen. Denn: Das Verletztengeld ist ein Ersatz für den Einkommensausfall. „Die
Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, das vor der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt
wurde“, so Kellner. Bleibt bei Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von
mindestens 20 Prozent bestehen, erhalten sie eine Verletztenrente. Bei Personen, die kein
Erwerbseinkommen haben, wird für die Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Einkommen in
Höhe des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.
Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Celle. Der Verband ist telefonisch und
per E-Mail erreichbar (05141 902910, info.celle@sovd-nds.de).