CELLE. Das ist heute eher selten: bis zur Rente bei ein und derselben Firma arbeiten. Für viele Menschen gehört ein Jobwechsel zum Berufsleben dazu. Wer dann nicht nahtlos eine neue Stelle antreten kann, sollte sich in jedem Fall arbeitslos melden. Darauf macht der Versichertenälteste für Stadt und Landkreis Celle, Lutz Kokemüller, aufmerksam. „Im Hinblick auf die Altersvorsorge hat niemand etwas zu verschenken. Das Arbeitslosengeld kann die spätere Rente erhöhen und kann als Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeit gelten“, so der Versichertenälteste der Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Wird Arbeitslosengeld I gezahlt, übernehmen die Arbeitsagenturen die Rentenbeiträge, und zwar auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts - und das bis zu 24 Monate lang. Wer mit einem Durchschnittsverdienst von 3.242 Euro arbeitslos wird, bekommt dann Beiträge in seinem Rentenkonto gutgeschrieben, die einem Verdienst von 2.593 Euro entsprechen. Damit erhöht sich die spätere Rente nach der diesjährigen Rentenanpassung um 28,82 Euro für ein Jahr mit Bezug von Arbeitslosengeld I – statt 36,02 Euro ohne Arbeitsunterbrechung. Anders sieht es beim Arbeitslosengeld II aus, das bei Bedarf im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt wird: Es kann die Rente nur indirekt erhöhen, die Zeit ist aber wichtig, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu behalten.
Wer Fragen rund um das Thema Rente hat oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen an die Rentenversicherung braucht, kann sich direkt an Herrn Kokemüller wenden. Er ist telefonisch erreichbar unter 01782056865 oder per Mail versichertenaeltester-lkcelle@gmx.de oder in seiner Beratungsstunde an jedem zweiten Montag im Monat, in der ver.di Geschäftsstelle, Arndstraße 3, 29221 Celle.
Dieser Service der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ist für die Versicherten völlig kostenlos.