Riesenglück hat in Nacht von Sonntag auf Montag ein 14-Jähriges Mädchen gehabt. Die Magdeburgerin war zusammen mit anderen Jugendlichen auf einen Güterzug gestiegen, um bis zur nächsten Station mitzufahren. Güterzüge halten jedoch bekanntlich nicht an den Personenbahnhöfen, sondern häufig betriebsbedingt auf offener Strecke. Als das Mädchen den fatalen Irrtum bemerkte, war es bereits zu spät. Der Zug fuhr an und die anderen Jugendlichen sprangen ab. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit von 100 km/h musste sie fast eine Stunde auf dem Trittbrett von Magdeburg bis Cremlingen ausharren und sich an einem Haltegriff festhalten. Als der Zug an einer Baustelle einen Halt einlegte, klopfte sie beim Lokführer an die Tür; bei minus 3,5 Grad Celsius dem Fahrtwind ausgesetzt, stark unterkühlt, völlig verschmutzt und mit nur noch einem Schuh. Sie musste von der Lok heruntergehoben werden. Das Klinikum Braunschweig übernahm die Versorgung - die Verständigung der Eltern und Strafanzeige die Bundespolizei in Braunschweig. Die Bundespolizei suchte zur Sicherheit den Zug nach weiteren "Mitfahrern" ab. Die erheblichen Verspätungen im Betriebsablauf kann das Verkehrsunternehmen auf zivilrechtlichem Wege vom Verursacher, auch wenn dieser minderjährig ist, einfordern. Notfalls mit der Erwirkung eines so genannten Titels, der bis zu 30 Jahren rechtskräftig ist. Warum eine 14-Jährige nach Mitternacht noch unterwegs ist, werden die Erziehungsberechtigten zu beantworten haben.
top of page
bottom of page