Foto: Holger Müller
WATHLINGEN. Die Bürgerinitiative (BI) Umwelt Wathlingen hat beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Abdeckung des Wathlinger Kalibergs erhoben. Die BI teilt mit: "Am 20. Februar dieses Jahres hat das Landesbergamt (LBEG) die Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen mit diversen, zum Teil erheblich belasteten, mineralischen Abfällen genehmigt.
Am 06. April hat unser Rechtsanwalt für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, dessen Mitglied unsere BI ist, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben.
Wir haben uns seit Jahren umfassend vorbereitet – und dennoch war für die Klagebegründung immense Arbeit erforderlich. Fast 600 Seiten Planfeststellungsbeschluss mussten gelesen und Berge (digitaler) Akteneinsichtsunterlagen durchgearbeitet werden. Es waren umfangreiche Verhandlungen mit Gutachtern erforderlich. Aufträge mussten erteilt, eigene umfangreiche Stellungnahmen erstellt und zusammen mit unserem Rechtsanwalt die Klagebegründung erarbeitet werden.
Das ist geschafft - die 131 Seiten umfassende Klagebegründung ist beim OVG und wir gehen optimistisch in das Klageverfahren.
Was sind die wesentlichen Argumente?
In dem Planfeststellungsverfahren sind aus unserer Sicht Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung massiv verletzt worden, sodass die betroffenen Bürger sich gar nicht in einem ausreichenden Maße an dem Verfahren beteiligen konnten. So sind wichtige Umweltinformationen und Gutachten trotz des gesetzlichen Anspruches und teilweise sogar Zusage im Erörterungstermin nicht zugänglich gemacht oder öffentlich bekanntgemacht worden.
Für die Begründung in der Sache haben wir mehrere Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragt - einen Geochemiker und einen Hydrologen in den Bereichen Grundwasserversalzung und verminderte Grundwasserneubildung sowie einen Biologen und einen Geographen in den Bereichen Arten- und Habitatschutz (FFH Arten und Lebensräume (Naturschutzgebiet Brand)). Dazu haben wir selbst umfangreiche Stellungnahmen zu der Frage der ursprünglichen Geländehöhe unter der Halde, dem tatsächlichen Umfang des Grundwasserkontaktes der Haldenbasis und zu den Jahresberichten von K+S zum Grundwassermonitoring erarbeitet.
BI erwartet starke Grundwasserversalzung
Aus unserer Sicht sind die Auswirkungen der Kalihalde auf das Grundwasser und das benachbarte Naturschutzgebiet Brand durch das LBEG nicht ordnungsgemäß ermittelt worden. Trotz entsprechender Anträge unseres Geologen und der unteren Wasserbehörde auf Haldendurchbohrungen zwecks Feststellung der genauen Lage der Haldenbasis im Verhältnis zum Grundwasserkörper ist dies nicht erfolgt! Die Bergbehörde hat sich diesbezüglich mit - noch dazu fachlich nicht fundierten - Schätzungen begnügt. Nach unseren Ermittlungen auf Grundlage von K+S eigenen und öffentlich zugänglichen Daten hat die Basis der bestehenden (Salz-)Halde tatsächlich weitaus häufiger und viel länger Grundwasserkontakt, als von K+S und LBEG angenommen.
So zeigt unsere Auswertung der – mehr als unübersichtlichen – Jahresberichte zum Grundwassermonitoring in den letzten Jahren folgerichtig eine deutliche Zunahme der Grundwasserversalzung.
Die verbleibende Grundwasserbeeinträchtigung während und nach der Bauphase wird im Planfeststellungsbeschluss zudem einfach ignoriert.
Die Abdeckung in der genehmigten Form und mit erheblich schadstoffbelasteten Materialien wird Grund- und Oberflächengewässer erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus aber auch das benachbarte FFH-Gebiet Brand - durch Staub, Lärm und verminderte Grundwasserneubildung (aufgrund der weiteren Flächenversiegelung).
Massive Verkehrsbelastung bereitet Anwohnern Sorge
Wichtige artenschutzrechtliche Fachfragen zu wertvollen Vorkommen geschützter Amphibien (Kammmolch), Fledermäusen und Vögeln sind nicht geklärt worden.
Wir machen mit der Klage darüber hinaus auch die massive Verkehrsbelastung geltend - eine Lösung für den Lkw-Transportverkehr durch die Dörfer Nienhagen, Wathlingen, Hänigsen, Dachtmissen und Sorgensen ist weiterhin nicht in Sicht!
Unsere Klage wäre ohne die Mitglieder der BI und die vielen privaten Spender aber gar nicht möglich. Dafür sind wir sehr dankbar! Zusammen haben wir erreicht, dass wir die Kosten für die erste Instanz vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen können - für den Schutz unserer Dörfer und unserer Umwelt.
Allerdings hat die Klage durch Gerichtsgebühren, Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter bisher schon hohe Kosten verursacht.
Daneben müssen wir weiter um den Zugang zu Umweltinformationen bezüglich der Grundwasserversalzung und der hochgefährlichen Rüstungsaltlasten im ehemaligen Bergwerk kämpfen. Gesetzlicher Anspruch hin oder her – wir bekommen ohne gerichtliche Hilfe so gut wie nichts. Deshalb laufen in diesem Bereich zwei gesonderte Klagen beim Verwaltungsgericht Lüneburg und die zeigen Erfolge. Vor allem wird deutlich, dass das LBEG in ganz wesentlichen Bereichen keine Informationen hat und sich auch nicht darum bemüht. Das ist wiederum ganz wichtig für unsere Klage gegen die Haldenabdeckung.
Wir bitten deshalb schon heute um weitere finanzielle Unterstützung, um unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. IBAN: DE18 2579 1635 0024 4481 00
Gern können Sie auch Mitglied bei uns werden. Mitgliedsanträge stehen auf unserer Homepage www.biuw.de
Wir haben die unsägliche Haldenabdeckung bereits 6 Jahre lang verhindern können und werden weiter mit aller Kraft gegen die Abdeckung und für lebenswerte Dörfer kämpfen."