CELLE. Barbara B. (Name geändert) zeigte sich nach der heutigen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief enttäuscht und wütend. Der Landkreis hatte sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die entsprechende Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vorlegen konnte. Die Cellerin wandte sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch - bisher ohne den erwünschten Erfolg, einen Freispruch zu erwirken. Der Staatsanwalt reduzierte das #Bußgeld auf 500 Euro, der vorsitzende Richter folgte dem Antrag und verurteilte Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal angestellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten.
„Ich werde dafür bestraft, dass ich arbeiten gegangen bin“, sagte diese nach Ende der Verhandlung am Vormittag. Aus mehreren Gründen kann sie das Urteil nicht nachvollziehen. „Alle Bewohner waren geimpft, es wurde stetig vor Ort in unserer Einrichtung getestet, wir haben mit FFP2-Maske gearbeitet“, berichtete sie in der Verhandlung und verwies zudem auf ein Attest ihres Allgemeinmediziners, der ihr ausdrücklich von einer Impfung gegen Covid abgeraten habe aufgrund einer Autoimmunerkrankung. Das Attest lag dem Richter vor, darauf eingegangen wurde in der Urteilsbegründung und den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht.
Beide äußerten sich jedoch kritisch zum Vorgehen des #Landkreises. Deutschlandweit wurden Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sehr unterschiedlich geahndet. „Der Landkreis Celle verfolgte eine restriktive Linie“, er habe schematisch ohne Rücksicht auf die jeweilige wirtschaftliche Situation der Pflegekräfte und anderer Mitarbeiter stets das Maximum der Bandbreite an Bußgeldern verhängt. „Der Landkreis ist über das Ziel hinausgeschossen“, sagte der Staatsanwalt. Aber im Ergebnis sei das Bußgeld rechtmäßig. Die Angeklagte habe ja ihren Arbeitsplatz wechseln können, fügte er hinzu. „Sie hätten Ihre Arbeit niederlegen können“, bestätigte der Richter im Zuge der Urteilsverkündung.
Rechtsanwalt Volker Holzkämper hatte in seinem Plädoyer deutlich gemacht, dass dieses so einfach nicht sei, zudem „war meine Mandantin wichtig auch für die Betreuung der Bewohner in den Gruppen“, hob er hervor. Da es sich bei dem Verfahren gegen Barbara B. um das erste einer ganzen Reihe ähnlich gelagerter Fälle handele, ging Holzkämper die Thematik grundsätzlich an und zeigte die Widersprüche und Schwierigkeiten des Gesetzes der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf. „Das strukturelle Vollzugsdefizit mangels Durchsetzbarkeit war schon im Gesetz angelegt“, erklärte er. Schon kurz nach Beschluss habe Bayern verkündet, es nicht umzusetzen aufgrund von Mangel an Pflegekräften. „Der Bund erließ daraufhin nicht etwa eine Verordnung, sondern ließ einfach laufen, jedes Bundesland sollte machen, wie es wollte“. Dieses habe zur Ungleichbehandlung geführt. „Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht hier“, betonte er. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, es dürfe kein mittelbarer Impfdruck ausgeübt werden und berufliche Nachteile dürften nicht entstehen. „Meine Mandantin hat von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht und entschieden, ich lasse mich nicht impfen“.
Bisher gibt es zu der Thematik keine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle. Rechtsanwalt Holzkämper möchte diese auch vor dem genannten Hintergrund zahlreicher ähnlicher Verfahren herbeiführen. Er kündigte an, in Revision zu gehen.