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Anke Schlicht

Bäume 77er Straße in Celle werden gefällt


Foto: Peter Müller

CELLE. Gestern fand die Grundsteinlegung zur Errichtung des Hilton-Hotels an der 77er Straße/Ecke Wehlstraße statt (CH berichtete). Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben werden die Amerikanischen Eichen entlang der Straße gefällt. Die Stadt teilt auf CH-Anfrage mit:


"Bäume nicht standortgerecht gepflanzt"

„Bei den Straßenbäumen an der 77er Straße handelt es sich um Amerikanische Roteichen (Quercus rubra). Diese Bäume sind keine optimalen Straßenbäume und dort nicht standortgerecht gepflanzt. Die Amerikanische Roteiche zeichnet sich hier durch einen erhöhten Bedarf an Verkehrssicherungsmaßnahmen aus. Besonders viel Pflege machen diese Eichen durch ihren vermehrten Astaustrieb im Stammbereich (> eingeschränktes Lichtraumprofil) und den vermehrten Totholzanteil, der aus unserer Erfahrung wegen seiner größeren Brüchigkeit nicht, wie bei unseren heimischen Eichenarten, lange oder länger im Baum verbleiben kann. Auch ist im Hinblick auf den Fruchtfall (Eicheln), welche bei dieser Art fast doppelt so groß ist, wie bei den heimischen Arten ist, der Standort bezüglich des Radweges und der Straße eher ungünstig.


Die Amerikanische Roteiche wurde im Europa einmal zur Holzproduktion eingeführt, da sie gegenüber der Stieleiche sehr schnellwachsen ist. Man hat aber schnell gemerkt, dass das Holz nicht so wertvoll ist. Im Zuge des Bauvorhabens wurde sich auch aus Brandschutzgründen darauf verständigt, den Altbestand zu entnehmen und somit eine Anleiterung mittels Drehleiter an die straßenseitige Gebäudefront zu ermöglichen. Auch konnten durch die Neuplanungen die Seitenräume für den Fuß- und Radverkehr wesentlich optimiert werden.

Insgesamt wird mit dem Bauvorhaben das städtebauliche Bild mit einer Bebauung entlang der 77er Straße weiter vervollständigt und endlich die brachliegenden Flächen einer sinnvollen Nutzung zugeführt. Der verbleibende Baumbestand in der 77er Straße soll an Ort und Stelle durch Neupflanzungen mit standortgerechten Bäumen ergänzt sowie darüber hinaus auf dem Gelände des Neubaus ein Ausgleich geschaffen werden.

Die Bäume liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113, sind dort nicht geschützt oder zum Erhalt festgesetzt und unterliegen nicht der Vegetationsschutzsatzung.“

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