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Bürokratie bremst Rettungseinsatz: Abschleppwagen kassiert Strafzettel

Haben nun extra eine Ausnahmegenehmigung beantragt: Maik Jordan (rechts) und Sohn.
Haben nun extra eine Ausnahmegenehmigung beantragt: Maik Jordan (rechts) und Sohn.

CELLE. Eigentlich wollte der Mitarbeiter von Maik Jordan nur seinen Job machen. Ein Rettungswagen (RTW) hatte einen technischen Defekt, musste beim Allgemeinen Krankenhaus (AKH) abgeschleppt werden. Doch auf dem Weg dahin wurde der Abschleppwagen geblitzt. Der Grund: Die Straße ist eine Lkw-Verbotszone – das gilt auch für Abschleppwagen. Die Strafe: 100 Euro. Das Problem: Einen anderen Weg hätte der Abschleppdienst gar nicht fahren können.


"Ich kann nicht für jeden Einsatz Geld bezahlen, falls ich geblitzt werde, nur weil es keinen anderen Weg gibt."

 

"Wie soll ich denn zum AKH kommen? Von vorne und hinten geht nicht. Ich kann nicht für jeden Einsatz Geld bezahlen, falls ich geblitzt werde, nur weil es keinen anderen Weg gibt", ärgert sich Maik Jordan, der im ersten Moment noch an ein Missverständnis dachte. Doch beim Straßenverkehrsamt habe man auf sein Problem mit Unverständnis reagiert, habe sogar so etwas gesagt wie: "Dann soll der Rettungsdienst eben einen anderen RTW nehmen."

 

Jede Woche werden zwei RTW abgeschleppt


Dem Unternehmer geht es gar nicht so sehr um die 100 Euro, sagt er, sondern um die Frage, wie das in Zukunft laufen soll. Alleine beim Rettungsdienst müsste jede Woche im Schnitt zweimal ein RTW abgeschleppt werden, schätzt Maik Jordan. Gründe seien meist ein technischer Defekt, Reifen- oder ganz klassische Verschleißschäden. "Das Land Niedersachsen schreibt mir vor, dass ich in einer halben Stunde am Unfallort sein muss, sobald ich von der Polizei alarmiert wurde." Kann der Abschleppdienst das nicht garantieren, darf der Auftrag nicht angenommen werden. Muss der Rettungsdienst also zukünftig auf den Abschleppdienst verzichten, sobald er in der falschen Straße steht?


Ausnahmegenehmigung für Abschleppdienst

 

Seit 15 Jahren hat Maik Jordan nun schon seinen Abschleppdienst, an Probleme mit dem Straßenverkehrsamt erinnert er sich nicht. "Bisher hat das aber einfach nie jemanden interessiert und wurde immer geduldet." Nach dem Vorfall mit dem Blitzer hat Maik Jordan mittlerweile eine Ausnahmegenehmigung für zehn seiner Fahrzeuge bei der Stadt Celle beantragt – und bekommen. Warum es so lange kein Problem war ohne Genehmigung zu fahren, ist unklar. Vom Landkreis heißt es dazu nur: "Es gab offenbar keine Überwachung bzw. keine Anzeigen beim Landkreis Celle."


"Der Landkreis verzichtet auf ein Bußgeld."

 

Auch das Straßenverkehrsamt hat auf Nachfrage von CelleHeute mittlerweile die Strafe zurückgezogen. "Da hier ein Fall von öffentlichem Interesse vorliegt, weil der RTW schnell geborgen werden musste, und die Ausnahmegenehmigung durch die Stadt inzwischen erteilt wurde, verzichtet der Landkreis auf ein Bußgeld", begründet Landkreissprecher Tore Harmening. Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Die Ausnahmegenehmigung der Stadt Celle gilt nicht für Baustellen. Probleme scheinen damit vorprogrammiert.

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