CELLE. Das ist eine nicht unerhebliche Steigerung, ein großer Sprung, hieß es im gestrigen Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste von Seiten der Mitglieder bezüglich der neuen Satzung, die die Straßenreinigungs-Gebühren für 2023 bis 2025 festlegt.
Alle drei Jahre werden die Gebühren auf Basis der Betriebsergebnisse des vorangegangenen Veranlagungszeitraums und der prognostizierten Kostensteigerungen neu kalkuliert. Die Verwaltung unterbreitete den politischen Vertretern folgende geplante Erhöhungen pro Frontmeter Straße: Reinigungsklasse I 47,90 Euro (2020 37,90 Euro), Reinigungsklasse II 7,98 Euro (2020 6,22 Euro), Reinigungsklasse III 3,99 Euro (2020 3,11 Euro).
Maßstab ist grundsätzlich die Länge der Straßenfront des Grundstücks. Auch Flächen, die nicht direkt an die Straße angrenzen (so genannte „Hinterlieger“), sind gebührenpflichtig, da auch sie über den Vorteil der gereinigten Straße verfügen. Die Reinigungsklassen geben die Anzahl der wöchentlichen Reinigung wieder: I = fünfmal wöchentlich, II = einmal wöchentlich. Die Gebühren werden kostendeckend erhoben, die Gemeinde darf hieraus keinen Gewinn erzielen.
Als Begründung für die Steigerungen führte der Fachbereichsleiter Verkehr und technische Dienste Jens Hanssen die allgemeinen Preiserhöhungen, die Verringerung der Frontmeter insgesamt um 6000 Meter aufgrund einer falschen Veranlagung in der Vergangenheit sowie den Ausgleich von Vorjahresdefiziten an. „In den vergangenen Abrechnungsjahren ist der bereits einsetzende Preisanstieg spürbar geworden und wurde in Jahresdefiziten erkennbar.“ Zudem musste Personal eingestellt werden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Ob die Vorschläge des Neuen Rathauses akzeptiert werden, liegt in Händen des Rates, der in seiner Sitzung am 13. Oktober darüber beschließen wird.