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Der Generalbundesanwalt und die RAF: Ein Terrorismus-Prozess aus der Sicht von Opferangehörigen

  • Extern
  • 10. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit
Ein Herrenportrait
Prof. Dr. Michael Buback. Bildrechte: Michael Buback

CELLE. Prof. Dr. Michael Buback, Sohn des von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, beschreibt im Rahmen der Vortragsreihe des Oberlandelandesgerichts Celle seine persönlichen Erfahrungen Auf offener Straße wird der Dienstwagen von Siegfried Buback beschossen. Der Generalbundesanwalt stirbt, ebenso sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizhauptwachtmeister Georg Wurster. Es ist der 7. April 1977. Viele weitere Terrorakte der Rote Armee Fraktion (RAF) werden folgen, die Monate darauf werden sich später als „Deutscher Herbst“ ins kollektive Gedächtnis der Bundesrepublik einprägen. Doch wer hat den Generalbundesanwalt erschossen?


Die genauen Umstände der Tat, insbesondere die Identität des Schützen, sind bis heute unaufgeklärt. Drei Mitglieder der RAF - Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt - wurden wegen ihrer Beteiligung an der Tat zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Doch dann setzt sich ausgerechnet der Sohn des getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback für die Begnadigung von Christian Klar ein. Prof. Dr. Michael Buback ist Nebenkläger im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, die schließlich wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird.


2007 begann der Chemieprofessor Dr. Michael Buback eigene Nachforschungen zu den Umständen der Tat anzustellen und schrieb seine Schlussfolgerungen zum Mord an seinem Vater in dem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ nieder. Immer wieder übte er auch Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden. In seinem Vortrag „Ein Terrorismus-Prozess aus der Sicht von Opferangehörigen“ beschreibt Prof. Dr. Michael Buback seine persönlichen Erfahrungen aus dem zweijährigen Prozess gegen Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.


Der Vortrag mit anschließendem Empfang findet am Dienstag, 29. Oktober 2024, 20 Uhr statt. Der Eintritt kostet 8 Euro. Anfragen für Reservierungen von Eintrittskarten nehmen wir per E-Mail an olgce-vortragsreihe@justiz.niedersachsen.de oder per Telefon unter (05141) 206136 in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr entgegen.



Text: Oberlandesgericht

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