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Die Stadt Celle informiert: Grundsteuerreform 2025

Tastatur und Gesetzbuch
Symbolbild: WIX

CELLE. Für die Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Regeln. Sämtliche Grundstückseigentümer waren aufgefordert, dem zuständigen Finanzamt eine neue Steuererklärung zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben. Der Grund hierfür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, das die bisherige Regelung der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hat. Auf dieser Basis wurde eine Neuberechnung durchgeführt, so dass ab dem 1. Januar 2025 die neue Rechtsprechung durch das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) umgesetzt wird.


Was ist die Grundsteuer und was ändert sich ab 2025?


Die Grundsteuer wird in Deutschland auf inländischen Grundbesitz erhoben. Für Flächen der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A. Die Grundsteuer B erfasst unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind. Die Grundsteuer wird - wie bisher - in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes erfolgt nach dem bundeseinheitlichen Modell, hierbei wird die Fläche standardisiert nach der Nutzung bewertet.


Für den restlichen Grundbesitz (Grundsteuer B) hat Niedersachsen ein vom Bundesmodell abweichendes Berechnungsverfahren eingeführt. In dem sogenannten „Flächen-Lage- Modell“ werden die Flächen von Grund und Boden sowie Wohn- und Nutzflächen der Gebäude bewertet und mit dem Lage-Faktor, der sich auf den Bodenrichtwert bezieht, ergänzt. Der Wert, das Alter oder der Zustand des Gebäudes auf dem Grundstück spielen dabei keine Rolle.


Der Grundsteuerwert (Grundsteuer A) beziehungsweise der Grundsteueräquivalenzbetrag (Grundsteuer B) wird mit der gesetzlich vorgegeben Steuermesszahl multipliziert (Wohnnutzung wird dabei begünstigt). Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.


Erst im dritten und letzten Schritt kommt die Stadt Celle ins Spiel: Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die individuelle Grundsteuer.

Auch Mieter sind von der Grundsteuer betroffen, da diese über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann.


Wofür wird die Grundsteuer verwendet?


Es werden städtische Einrichtungen wie zum Beispiel Grundschulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Straßen und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten viele kommunale Leistungen nicht angeboten werden. Sie ist ein wesentlicher Baustein für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Stadt.


Die Stadt Celle hat die Hebesätze gesenkt


Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Gesetzgeber aufkommensneutral umgesetzt werden. Das heißt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf städtischer Ebene nicht erhöht werden soll. Die Aufkommensneutralität bedeutet somit, dass die Stadt Celle durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll, sondern lediglich die Verteilung der Steuerlast angepasst wird. Mit der Senkung des Hebesatzes stellt die Stadt Celle transparent sicher, dass die Grundsteuerreform unter Berücksichtigung der neuen Bewertungsvorgaben aufkommensneutral umgesetzt wird.


Die Senkung des Hebesatzes führt jedoch nicht zu einer automatischen Reduzierung der individuellen Grundsteuer. Die neue Berechnung kann zu einer höheren oder niedrigeren Steuerlast führen, je nach Lage, Größe und Nutzung des Grundstücks.


Im Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Stadt Celle bittet darum, bestehende Daueraufträge an die neuen Beträge anzupassen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit der Löschung bestehender Daueraufträge und die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Alle Informationen dazu sind im Internet unter portal.celle.de zu finden.


Prüfung des Grundsteuerbescheides 2025: So funktioniert´s!


Zuerst sollten die Angaben auf dem Bescheid des Finanzamtes über den Grundsteueräquivalenzbetrag kontrolliert werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Angaben zu Grundstücksgröße, Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Liegt hier eine Abweichung vor, bitte an das örtliche Finanzamt wenden. Das Finanzamt ist über Elster mit einer „sonstigen Nachricht“ beziehungsweise "Grundsteueränderungsanzeige" (mit Registrierung), oder über das „Kontaktformular steuerliche Fragen“ (keine Registrierung notwendig) zu erreichen.


Sollte sich eine Abweichung zwischen dem vorliegenden Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt und dem Grundsteuerbescheid der Stadt Celle ergeben, ist die Stadt Celle der richtige Ansprechpartner. Bei Fragen zum Hebesatz kann die Stadt Celle ebenfalls kontaktiert werden. Die Kontaktdaten der Grundsteuerstelle sind dem Grundsteuerbescheid 2025 zu entnehmen.



Text: Stadt Celle

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