BERLIN/CELLE. #Gasspeicher stehen offenbar anders als behauptet keineswegs als sichere #Reserve zur Verfügung. Die Anfrage des Celler AfD-Bundestagabgeordneten Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, habe ergeben, dass die #Bundesregierung den Füllstand der Gasspeicher in Deutschland rechnerisch als für zwei kalte #Wintermonate ausreichend erachtet.
Dabei lege die #Regierung den #Gasverbrauch der vergangenen Jahre zugrunde, setze aber hinzu, dass dies maßgeblich vom realen Verbrauch abhänge. Zugleich bestätigte die Regierung, dass das Gas in den deutschen Speichern allen europäischen Nachbarländern zur Verfügung stehe. Dazu erklärt Ehrhorn:
"Die Regierungsantwort belegt, dass die Behauptung, wonach es wegen der gefüllten deutschen Gasspeicher für die Verbraucher in diesem Winter bei uns genügend Erdgas geben würde, jeder verlässlichen Grundlage entbehrt. Die deutschen Gasspeicher stehen uns danach keineswegs als sichere Reserve zur Verfügung. Denn niemand kann vorhersagen, in welchem Ausmaß die europäischen Nachbarländer, die der Antwort zufolge ebenfalls darauf zugreifen könnten, Gas aus deutschen Speichern verbrauchen werden.
Im Übrigen richtet sich der Hinweis der Bundesregierung auf den tatsächlichen Gasverbrauch gegen sie selbst. Es ist ihre ureigene Aufgabe, die politischen Grundvoraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Verbrauchern in Deutschland immer ausreichend Energie für den tatsächlichen Bedarf zur Verfügung steht. Genau dort versagt sie aber. Sozialistische Planwirtschaft mit einer kontingentierten Versorgung mag der Wunschtraum von Linksgrün sein, ist in Wahrheit aber ein gesellschaftlicher Alptraum. Zudem ist es die Bundesregierung auch noch selbst, die mit ihrer verantwortungslosen Einwanderungspolitik dazu beiträgt, dass die Bundesrepublik in diesem Winter weit über eine Million mehr Menschen mit Gas versorgen muss, als in den letzten Jahren."
*Update*
Auf Nachfrage von CELLEHEUTE erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Wir haben im Frühjahr vor einer neuen Situation gestanden. Wir wurden mit nahezu leeren Gasspeichern konfrontiert, wir hatten keine eigene LNG Strategie - es gab vorwiegend Gas aus Russland. Das wir uns aus der Abhängigkeit russischerEnergien befreien wollten, war nach dem Einmarsch in die Ukraine noch klarer als zuvor. Innerhalb kürzester Zeit hat das BMWK bzw. die Bundesregierung zahlreiche Verordnungen und Gesetze auf den Weg gebracht, um eine drohende Gasknappheit zu verhindern. Maßgeblich hier das Gaseinspeichergesetz, wonach die Händler verpflichtend einspeichern müssen. Für Speicher die von den Betreibern nicht befüllt wurden, haben wir der THE den Auftrag und die Mittel gegeben zu füllen. Wir haben 5 FSRU angemietet – wobei 2 bereits zum Jahreswechsel an den Start gehen sollen. Dafür haben wir das LNG-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben mit verschiedenen Ländern gesprochen, über die Möglichkeit von Lieferungen bzw. der Erhöhung der Lieferungen. Also die politische Grundlage gelegt, damit die Unternehmen kaufen können. Und es muss Gas eingespart werden - auch dazu wurden Verordnungen auf den Weg gebracht. So wurde die Verordnung zur sogenannten Versorgungsreserve verabschiedet. Damit können die Braunkohlekraftwerke aus der bisherigen Sicherheitsbereitschaft wie geplant und wie im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vorgesehen zum 1. Oktober 2022 an den Markt zurückkehren. Außerdem haben wir die Verordnung zur Rückkehr der Kraftwerke aus der Netzreserve angepasst und den Geltungszeitraum des Netzreserve-Abrufs verlängert.
Sie finden unsere Vorhaben bzw. bereits umgesetzte Maßnahmen unter diesen links.
Mit dem Gasspeichergesetz ist es gelungen, einen in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend unregulierten Markt so zu regulieren, dass die Speicherstände stetig angestiegen sind und auch in den vergangenen Wochen trotz Stopp der Lieferungen durch Nord Stream 1 weiter gestiegen sind. Die Speicherstände liegen jetzt über 97 Prozent. Das Oktoberzielvon 85% wurde bereits Anfang September 2022 erreicht und das obgleich seit Anfang September kein Gas mehr durch Nord Stream 1 fließt, Russland hier ohne Grund einseitig nicht mehr geliefert hat. Das ist eine wichtige Etappe, die zeigt, dass die Regulierung greift. Mit der Regulierung des Gasspeichergesetzes konnte der Trend der historisch tiefen Speicherstände der Vorgängerregierung gebrochen werden und eine deutliche bessere Vorsorge für den Winter erreicht werden.
Das relevante Gesetz, konkret das Energiewirtschaftsgesetz gibt dabei sowohl den Einspeicher- wie auch den Ausspeicherpfad klar vor. Das ist geregelt in den §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Gesetz sieht einen klaren Einspeicherpfad für den Herbst und Winter und dann beginnend ab Februar einen klaren Ausspeicherpfad vor, wobei jeder Speicherbetreiber, der die Füllstandsvorgaben bereits jetzt übererfüllt das Gas auch verkaufen darf, sofern er die Füllstandsvorgaben des Gesetzes auch im Verkaufsfalle stets einhält und diesen Nachweis erbringen kann. Diese regulatorischen Vorgaben gelten für alle Marktteilnehmer und sind einzuhalten.
Es gelten folgende Füllstandsvorgaben: 75% bis 01.09., 85% bis 01.10. und 95% bis 01.11. Damit wird eine kontinuierliche Speicherbefüllung bis zum Winterbeginn sichergestellt und dann einen Ausspeicherpfad auf bis zu 40 Prozent bis zum 1. Februar gewährleistet. Denn genau das ist der Zweck der Speicher- Einspeicherung bis zum Herbst und Winter, Nutzung der Speicher über den Winter und Wiederbefüllung über den Sommer bis zum nächsten Winter. Mit diesem gesetzlich vorgesehen Rhythmus wird sichergestellt, dass die Unternehmen im Winter planmäßig ausspeichern können, um auch über die Speicher Industrie und Haushalte in den kalten Monaten zu versorgen und gleichzeitig im Hochlastmonat Februar mit 40% noch genügend substanzielle Gasmengen in den Speichern vorhanden sind.
Das Gas in den Speichern gehört in einer Marktwirtschaft den Händlern, die in den Speichern ihr Gaskontingent einmieten. Diese müssen sich an die regulatorischen Vorgaben zum Ein- und Ausspeichern halten. Bei Rehden /SEFE (alt GazpromGermania) gelten angesichts der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur einige Besonderheiten: Hier stimmt der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) den Ein- und Verkauf mit der Bundesnetzagentur ab. Kauf und Verkaufsgeschäfte finden am deutschen Handelspunkt statt an die dort registrierten Unternehmen. Das sind nicht nur deutsche Unternehmen, sondern am deutschen Handelspunkt sind auch andere Unternehmen registriert.
Das entspricht den Vorgaben des europäischen Energiebinnenmarktes. Deutschland ist wie alle EU-Länder Teil des Europäischen Energiebinnenmarkts und hier gilt gegenseitige Solidarität. So nutzen wir seitens Deutschland bei LNG- Einkäufen aktuell- bis zum Aufbau eigener Infrastrukturen - die Anlandepunkte in Rotterdam oder Dünkirchen, über die LNG regelmäßig seit Monaten nach Deutschland kommt. Frankreich hat beispielsweise in den letzten Wochen erstmals Gas von Frankreich nach Deutschland geliefert. Und ebenso kann auch Gas aus den Speichern in Deutschland in den deutschen wir auch den europäischen Markt verkauft werden.
Der Verkauf aus den Speichern folgt Angebot und Nachfrage und damit dem höchsten Preisangebot und dem am meisten liquiden Markt. Die Nachfrage in Deutschland ist hoch, da Deutschland das größte Mitgliedsland der EU ist und auch angesichts einer hohen Industriestruktur eine hohe Nachfrage vorherrscht. Angesichts der hohen Nachfrage treffen Angebot und Nachfrage im deutschen Markt zusammen. Im Energiebinnenmarkt verkaufen darüber hinaus auch europäische Unternehmen, die am deutschen Gashandelspunkt registriert sind, in den deutschen Markt, wenn dort die Nachfrage und Preisangebot zusammentreffen.
*2. Update Anja Schulz, FDP-Bundestagsabgeordnete* "In der derzeitigen globalen Lage, halte ich es für äußerst gefährlich Ängste zu schüren. Es gibt seit Jahren einen europäischen Energiemarkt, bei dem sich die Länder gegenseitig unterstützen. Eine Deutschland-First-Strategie zur Nutzung des gespeicherten Gases wäre fahrlässig und könnte unsere Situation nur verschlimmern. Der Europäische Energiemarkt hat es uns erst ermöglicht, die Speicher zu füllen. Denn wir waren auf Gas-Importe aus anderen Ländern angewiesen. Es fließt momentan deutlich mehr Gas nach Deutschland, als in andere Länder abfließt. Das hängt auch damit zusammen, dass in anderen Ländern erneuerbare Energie bereits etablierter sind. Sogar Frankreich liefert Gas nach Deutschland. Der aktuelle Gasspeicherstand von 97 % ist daher ein Erfolg. Der sowohl der klugen Energiepolitik der Ampel, als auch der guten Funktion des Europäischen Energiemarktes geschuldet ist. Eine einseitige Abschottung, indem wir den Export rechtlich unterbinden wäre also ein fatales Signal an ein gut funktionierendes System und an die Beziehungen zu unseren Partnerländern. Des Weiteren ist die Sorge darüber, dass andere Länder uns das Gas wegkaufen absolut unbegründet, denn Deutschland beherrscht diesen Markt momentan. Stattdessen wollen wir uns lieber auf jene Maßnahmen konzentrieren, die wirklich weiterhelfen: Einsparungen, den schnelle Bau der neuen LNG-Terminals, und den erfolgreichen Handel mit unseren Europäischen Partnern."