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Extern

Entwurf für Dorfentwicklungsplan wird vorgestellt


Bürgerhaus Unterlüß

SÜDHEIDE. In den vergangenen Monaten wurden die Inhalte des Dorfentwicklungs-Planes (DE-Plan) gemeinsam mit Akteuren der Dorfregion Südheide-Wietzendorf erarbeitet. Die örtlichen Arbeitsgruppen beider Gemeinden haben Ortsbereisungen vorbereitet und veranschaulichten dem Planungsbüro ihre Projektideen und Visionen für ihre Dörfer. Diese sollen u.a. eine positive Entwicklung und Steigerung der Attraktivität bewirken. Im Rahmen eines Planspiels, welches durch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume durchgeführt wurde, wurden gemeinsam Projekte entwickelt, die den Verbund zwischen den beiden Gemeinden verdeutlichen und bestärken werden. Darüber hinaus hat man sich über die strategische Ausrichtung der Dorfregion ausgetauscht. Diese Inhalte wurden durch großes Engagement der AkteurInnen vor Ort zusammengetragen, so die Bürgermeisterin der Gemeinde Südheide, Katharina Ebeling.


Im Rahmen einer Informationsveranstaltung, die am Donnerstag, d. 09.06.2022 um 17.00 Uhr im

Bürgerhaus Südheide in Unterlüß, Hermannsburger Straße 13, stattfindet, solle dies gewürdigt werden. Ortsräte, der Gemeinderat sowie Interessierte und Akteure erhalten die Gelegenheit detaillierte Inhalte des Planentwurfes und der weiteren Vorgehensweise zu erfahren.

Der Dorfentwicklungsplan wird im September 2022 beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, eingereicht. Sobald er durch das ArL anerkannt wurde, wird in die Umsetzungsphase gestartet. In diesen sieben Jahren liegt das Ziel laut Mitteilung der Gemeinde Südheide darin, die öffentlichen Maßnahmen des Dorfentwicklungsplanes sowie weitere Projekte durch private Antragsteller mithilfe der ZILE-Richtlinie (Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung) umzusetzen.


Dementsprechend soll das Dorfentwicklungsprogramm der gesamten Bevölkerung der Dorfregion zugutekommen und sowohl für Leben und Arbeiten Attraktivität bieten. Private Anträge können u.a. von Einzelpersonen, Kleinstunternehmen und Vereinen gestellt werden. Maßnahmen können beispielsweise Sanierungen und Umnutzungen von ortsbildprägenden Gebäuden, Initiativen zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder dem Entgegenwirken des Fachkräftemangels sowie Projekte zur Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders sein. Erste Förderanträge können zum Stichtag 30.09.2022 gestellt werden. Eine Bewilligung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Erst danach kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.



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