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Führerschein-Umtausch in Celle: Wer ist 2025 betroffen?

Führerschein Symbolfoto
Foto: Adobe Stock

CELLE. Aktuell erreicht den Landkreis Celle ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen bezüglich der Umtauschfristen von Führerscheinen. Die überwiegende Anzahl an Anfragen betrifft Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden. Für diesen Personenkreis wird klargestellt, dass der Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden muss (unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins). Von der Umtauschpflicht zum 19. Januar 2025 sind hingegen diejenigen Personen betroffen, die ab dem Jahr 1953 geboren wurden und noch einen Papier-Führerschein besitzen.


Umtausch-Fristen abhängig von Ausstelldatum


Im Einzelnen gilt folgendes: Zu den Stichtagen 19. Januar eines Jahres sind Führerscheine umzutauschen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden (§ 24a Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Fristen bestimmen sich primär nach dem Datum der Ausstellung des Führerscheins zum Stichtag 1. Januar 1999.


Welche Jahrgänge vom Umtausch betroffen sind


Die Umtauschfrist für Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich nach dem Geburtsdatum des Inhabers. Hier sind von einem Umtausch zum 19. Januar 2025 lediglich die Geburtsjahrgänge 1971 oder später betroffen. Die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1970 waren bereits zu früheren Stichtagen zum Umtausch aufgefordert. Diese Personen müssen, sofern sie noch ein altes Führerschein-Modell besitzen, ebenfalls ein neues Dokument beantragen, damit ein gültiger Nachweis der Fahrberechtigung vorliegt. Personen, die vor 1953 geboren sind, dürfen den Papierführerschein hingegen noch bis zum 19. Januar 2033 nutzen.


Die Umtauschfrist für Führerscheine im Scheckkarten-Format, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich hingegen nach dem Ausstellungsjahr. Für diese gelten folgende Umtauschfristen:


Tabelle Ausstellungsjahr und Umtauschdatum
Grafik: Landkreis Celle

Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist das Ablaufdatum auf der Vorderseite des Führerscheines unter der Nummer 4b zu finden.Sollte ein neuer Führerschein benötigt werden, ist vor der persönlichen Vorsprache ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren.Hierzu empfiehlt sich die Nutzung des Onlinekalenders. Dort finden Sie auch Informationen zum Ablauf des Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen.Alternativ können Termine auch per Telefon unter 05141-916-1570 vereinbart werden.


Text: Landkreis Celle

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