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Extern

Gemeinde Südheide: Einziehung einer Wegefläche

Bunter Zaun
Symbolbild: WIX

SÜDHEIDE. Für die nachfolgende Straßenfläche wird gemäß § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) die endgültige Einziehung bekannt gegeben:


Das in der Gemarkung Unterlüß, Landkreis Celle, gelegene ca. 4 km lange befestigte Teilstück des Wirtschaftsweges „Starkshorner Weg“ (Flur 6, Flurstück 15/1 und Flur 13, Flurstück 34).

Ein Lageplan der eingezogenen Strecke liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, am Dienstag von 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr in den Rathäusern Hermannsburg und Unterlüß der Gemeinde Südheide öffentlich zur Einsichtnahme aus.


Mit der Einziehung des o.g. Teilstücks erlischt der unbeschränkte Gemeingebrauch durch die Anlieger und die Öffentlichkeit.


Gemäß § 6 Absatz 3 NStrG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt die Einziehung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden. Die Klage ist schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form zu erheben.



Text: Gemeinde Südheide

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