HANNOVER. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken wird in den kommenden Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. Darauf weist das Niedersächsische Finanzministerium in dieser Woche hin. Ab kommender Woche würden täglich 150.000 Schreiben versandt. "So haben bis Mitte Juni alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer die Informationen vorliegen, die Ihnen ihre Erklärung gegenüber dem Finanzamt erleichtern. Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen", so das Ministerium.
Dem Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers ist es ein Anliegen, den Aufwand für die BürgerInnen soweit wie möglich zu minimieren, wie er betont. „Für unser niedersächsisches Modell sind nur wenige Angaben notwendig, die in den meisten Fällen ohnehin vorliegen. Anders als beim Bundesmodell ist die Steuererklärung nur einmal abzugeben. Und die Steuerverwaltung steht den Bürgerinnen und Bürgern unterstützend zur Seite.“ Zum Prozedere informiert das Finanzministerium wie folgt:
Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten nachvollziehbar dargestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden.
Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ist die Erklärung elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de schnell und bequem zu abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudefläche für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet.
Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.
„Mit dem neuen, wegen eines Verfassungsgerichturteils notwendigen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt“, betonte der Finanzminister. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Änderungen kommen. Das kann in einem gewissen Rahmen sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer bestimmen jedoch letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
Hilbers hebt hervor, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg ist. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Hintergrund:
Im vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Denn die Belastungsverteilung ist im Laufe der Zeit unzutreffend geworden.
Niedersachsen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Grundsteuergesetz zu beschließen. Das niedersächsische Gesetz ist wesentlich unbürokratischer, erfordert keine regelmäßige Wiederholung der Erklärung und spart damit Personal. Das Gesetz ist daher gerechter, besser und weniger aufwändig als das Bundesgesetz. Denn gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell ist beim Flächen-Lage-Modell nur noch eine Hauptfeststellung für die ca. 3,5 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus nötig. Nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt in allen Bundesländern das Bundesrecht, weswegen alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben ist.
Insgesamt bedeutet das eine erhebliche Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, aber auch eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten auf Seiten der Finanzverwaltung.