top of page
Cedent_580x740_Hintergrund.jpg
Cedent_Mittelteil_120x350.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Werben-auf-CelleHeute_Mailadresse_300x160.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_Blaulicht.jpg
Extern

Kollerscher Wald: Celler Klimaplattform bezeichnet Kompromiss als unzureichend



CELLE. Was passiert mit dem "Kollerschen Wald" in Klein Hehlen? Eine Frage, welche die Menschen vor Ort und die lokale Politik seit geraumer Zeit umtreibt. Es treffen unterschiedliche Interessengruppen aufeinander. Die Celler Klimaplattform hat nun Stellung zu den aktuellen Entwicklungen diesbezüglich bezogen.

 

Stellungnahme der Celler Klimaplattform im Wortlaut


„Aktuell gibt es zwischen den Beteiligten aus Politik, Verwaltung, Nachbarschaft und dem Eigentümer unterschiedliche Vorstellungen, ob das Gelände zu Teilen bebaut werden kann oder ob es ganz oder teilweise dem Landschafts- oder sogar dem Naturschutz unterworfen wird“, schreibt die Lindhorst Gruppe in ihrer am 5. Oktober veröffentlichten Pressemitteilung. Dazu ist festzuhalten, dass in der Celler Stadtgesellschaft keineswegs so große Unterschiede in der Haltung zu diesem Gelände bestehen: Dem Entwurf der Verordnung aus der Stadtverwaltung, das gesamte Grundstück unter Schutz zu stellen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste vom 19. September einstimmig zugestimmt – ein Ziel, auf das in der Bevölkerung weit über den Stadtteil Klein Hehlen hinaus seit Jahren hingearbeitet wird.


Unterschiedliche Vorstellungen bestehen vor allem darin, wie streng diese Unterschutzstellung umgesetzt wird. Der Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft, Alexander Lindhorst, lässt sich zitieren mit „alle Beteiligten sind sich des reichen Naturhaushaltes auf Teilen des Geländes und seiner Bedeutung für die Umgebung als Freizeit- und Erholungsfläche bewusst“. In der Tat wurde gutachterlich festgestellt, dass auf der gesamten Fläche wertvolle Lebensräume und streng geschützte Arten vorhanden sind. Dank der guten Ausstattung Klein Hehlens mit Grünflächen steht für den Kollerschen Wald auch weniger die Funktion als Freizeit- und Erholungsfläche im Vordergrund als die Funktion einer Grünen Lunge, Hort der Biodiversität und lokalen „Klimaanlage“. Der Geschäftsführer weiter: „Auch wir werden Naturschutzmaßnahmen nicht generell ausschließen, bitten aber um Augenmaß auf unserem Grund und Boden.“ Teile des Kollerschen Wald stehen als Flächen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) als FFH-Lebensraumtypen unter europäischen Naturschutzrecht. Dazu gehören Binnendünen (Code 23) und alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (Code 9190). Mesophiles Grünland wie auf der Pferdeweide in der Mitte des Kollerschen Waldes ist nach §24 NNatSchG ebenfalls ein gesetzlich geschützter Biotoptyp.


Dazu gilt für zahlreiche der auf dem Gebiet des Kollerschen Waldes gefundene Arten und Lebenräume ein Verschlechterungsverbot. Besonders hervorzuheben sind dabei einmal mehr die arten- und zahlreich im Kollerschen Wald vertretenen Fledermäuse. „Werden durch Eingriffe Bäume mit Quartierstrukturen beseitigt, müssen daher die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtet werden. Bevor über irgendeine zukünftige Nutzung entschieden werden kann, muss gemäß der FFH-Richtlinie die Bedeutung des Gebietes für die dort beobachteten teilweise besonders zu schützenden Arten wie den seltenen Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus oder Bartfledermaus wissenschaftlich begutachtet werden, um eine Beeinträchtigungen des Lebensraums dieser Fledermausarten zu vermeiden. Die Lindhorst Gruppe kann also sowieso „Naturschutzmaßnahmen nicht generell ausschließen“, sondern muss sich an die entsprechenden gesetzlichen Regelungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene halten. Zusätzlich ist zu vermerken, dass der Kollersche Wald durch seine geringe Größe besonders stark auf Veränderungen und eine Verkleinerung seiner Fläche reagieren wird. So fehlt dann z.B. der Schattenwurf gerodeter Bäume, was dazu führt, dass Hitze, Trockenheit und andere Witterungseinflüsse direkt auf Jungbäume einwirken können und die natürliche Waldverjüngung gefährdet ist. Das gilt insbesondere, da der dortige Sandboden nur geringe Mengen an Feuchtigkeit speichern kann. Der von der Lindhorst Gruppe vorgeschlagene Kompromiss ist aus unserer Sicht unzureichend. Der Zeithorizont von nur 10 Jahren ist nach den Maßstäben des Jahrhunderte alten Waldstandorts, des demographischen Wandels und des anhaltenden Klimawandels ein viel zu kurzer Zeitraum, um als nachhaltige Kompromisslösung durchgehen zu können. Auch ist die „Unterschutzstellung einzelner Bäume“ angesichts der mehr als 30 Habitatbäume und zahlreicher weiterer Totholzbäume kein adäquater Ersatz für eine Unterschutzstellung des gesamten Geländes.


Alleine die Einrichtung einer möglicherweise ausgeprägten öffentlichen Wegeführung beinhaltet durch die Verkehrswegesicherungspflicht bereits erhebliche Auswirkungen auf den Bestand an Bäumen und Totholz, besonders auf den im Umbruch zum Mischwald befindlichen westlichen Teil. Die in der Pressemitteilung der Lindhorst Gruppe genannte Planung einer „Teilbebauung des Geländes mit dem Neubau einer Senioren-Wohngemeinschaft und integrierten Gemeinschaftsflächen für die Bürger von Klein Hehlen“ war bislang nicht öffentlich bekannt und stellt möglicherweise lediglich den Versuch dar, die Interessen der Stadt(teil)bevölkerung, Stadtverwaltung und auf den verschiedenen Ebenen politisch Verantwortlichen zwischen Naturschutz und Stadtteilentwicklung zu spalten. Die Aussage „[e]ntsprechende Voraussetzungen lieferte auch das von der Stadtverwaltung beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Thomas Kaiser, aus dem die Bebaubarkeit eines 140 Meter langen und 30 Meter tiefen Streifens entlang der Zugbrückenstraße hervorging“ ist inhaltlich haltlos. Zum einen verzeichnet das Gutachten auch in diesem Bereich Habitatbäume und Rote-ListeArten. So hält Prof. Dr. Kaiser in seinem Gutachten z.B. die für Totholzinsekten „interessantesten Strukturen in den nördlichen Bereichen beider Teilhälften“ fest, also auch in dem zur Bebauung vorgesehenen Bereich. Dass es ökologisch keine Gründe gibt, diesen Bereich von einer Unterschutzstellung auszuschließen wurde von Prof. Dr. Kaiser auch in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste am 15. Juni 2023 bestätigt. Wir verweisen dazu auch auf unsere Stellungnahme im Rahmen der Auslegung zur Einrichtung des Landschaftsschutzgebiets, die der örtlichen Presse Anfang August zuging.


Die Celler Klimaplattform plädiert – entgegen den geäußerten Vorstellungen der Lindhorst Gruppe – für ein Festhalten am Abstimmungstermin über das Landschaftsschutzgebiet Kollerscher Wald in der Ratssitzung am 12. Oktober 2023. Der Seeadler im Logo der Lindhorst Gruppe lebt - im Gegensatz zu anderen geschützten Vogelarten wie Schwarzspecht und Kleinspecht - zwar nicht im Kollerschen Wald, dennoch ist unserer Überzeugung nach der ökologisch so wertvolle Wald im Portfolio der Lindhorst Familienstiftung Naturerbe2 naturgemäß erheblich besser aufgehoben als im Geschäftsbereich Bau/Immobilien – auch als Landschafts- oder gar Naturschutzgebiet.

bottom of page