Landesregierung beschließt Zustimmung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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- 8. Apr.
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CELLE. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag einem Gesetzesentwurf zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) zugestimmt. Der Entwurf wird jetzt in den Niedersächsischen Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Hintergrund ist die am 17. April 2019 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ((EU) 2019/882). Sie sieht vor, die barrierefreie Verfügbarkeit von digitalen Produkten und Dienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten weiter zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang hat der Deutsche Bundestag im Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, das die barrierefreie Ausstattung unter anderem von IT-Produkten für private Endverbraucher (zum Beispiel Computer, Tablets, E-Book-Lesegeräte), Zahlungsterminals, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste regelt.
Ab Mitte 2025 soll nun eine von den Bundesländern neu gegründete Behörde in Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Marktüberwachung übernehmen. Hierzu sollen stichprobenhafte Testungen von Produkten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit und entsprechende Verdachtsfälle auf ihre mögliche Nichtkonformität überprüft werden.
Regelmäßige Berichtserstattungspflichten gegenüber der EU sowie die Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie im Vier-Jahres-Rhythmus sind geplant.
„Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer chancengerechten und inklusiven Gesellschaft“, betont Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. „Mit der Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen wollen wir die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sicherstellen, sodass sich sowohl Vorteile für die Verwirklichung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch für die Digitalisierung selbst ergeben.“
Text: Niedersächsischen Landesregierung