Landkreis: "Quarantäne auch ohne Bescheid"
- Audrey-Lynn Struck
- 14. März 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Okt. 2022

CELLE. Unser eigentlich augenzwinkernd und entsprechend humorvoll auch im Facebook-Kanal gemeldete Kurznachricht schlug am Wochenende hohe Wellen. Per Brief wurde vom Landkreis am 1.3.2022 eine Quarantäne-Anordnung rückwirkend vom 14.2.-22.2.2022 angeordnet. Den Rückmeldungen nach kein Einzelfall und in der Wortwahl befremdlich.
Nun nimmt der Landkreis in einer allgemeinen Pressemitteilung Stellung und will diese Schreiben nur als "Bescheinigungen für Verdienstausfall und Arbeitgeber" verstanden wissen. Das ist zwar nirgends vermerkt und weder am Wortlaut ("Was ist das für eine autoritäre Wortwahl?", fragt eine Leserin) noch Inhalt erkennbar, geht es hier nahezu ausschließlich um die Anordnungen an sich und Zwangsandrohung bei Verstößen bis hin zur "Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen" sowie Geldbuße und Gefängnis.
Der Landkreis erklärt, unzensiert und unkommentiert:
Angesichts hoher Infektionszahlen und häufiger Nachfragen weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass der Gesetzgeber unter anderem in der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung inzwischen deutlich mehr Eigenverantwortung der betroffenen Personen einfordert.
Bei einem positiven Schnelltest müssen auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes umgehend die Kontakte eingestellt werden und es muss eine Selbstisolation zuhause stattfinden. Die betroffene Person muss sich unverzüglich einem PCR-Test bei einem Hausarzt oder Testzentrum unterziehen. Ist der PCR-Test positiv, beginnt ab dem Tag der Abnahme AUTOMATISCH für 10 Tage eine Quarantäne. Das bedeutet: Tag des PCR-Abstriches plus 10 Tage (Beispiel: PCR am 14.03.22, Quarantäne bis zum 24.03.22). Das Gesundheitsamt muss sich hierfür NICHT melden. Infizierte können sich nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest freitesten, wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind.
Zudem sollen die betroffenen Personen unverzüglich alle Personen informieren, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten typischer Symptome Kontakt hatten. Auch die Kontaktpersonen sind - sofern keine Booster-Impfung vorliegt oder sie frisch doppelt geimpft oder genesen sind (innerhalb der letzten 3 Monate) oder geimpft + genesen sind - für 10 Tage in Quarantäne. Auch hier muss sich das Gesundheitsamt NICHT melden. Sie können sich ebenfalls nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest freitesten, es sei denn, es sind Symptome einer Infektion aufgetreten.
Das Gesundheitsamt versendet im Nachgang trotzdem noch Quarantänebescheide, damit die Infizierten und die Kontaktpersonen eine individuelle, behördliche Bestätigung über die Dauer der Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne haben, die zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt wird. Diese Bescheide sind auch von Bedeutung, wenn es um die Erstattung von Verdienstausfall geht. Bei mehreren hundert Positiv-Meldungen pro Tag und damit auch mehreren Hundert Quarantänebescheiden lassen sich Verzögerungen bei der Bescheiderstellung und -zustellung leider kaum vermeiden.