CELLE. Ab sofort können die Celler wieder aufatmen: Die Maskenpflicht entfällt. "Lediglich im Umkreis von zwei Metern um einen Weihnachtsmarktstand ist eine Maske von Nöten – ansonsten können Passanten wieder maskenfrei durch die Altstadt bummeln", teilt die Stadt mit. Die Pflicht war erst am 26.11. verordnet worden und sollte bis Ende Dezember gelten. Bei Zuwiderhandlungen drohte der Landkreis mit bis zu 25000 Euro Bußgeld - was das Land Niedersachsen anders sieht, (Bericht folgt). Nun hat die Politik offenbar erkannt, dass dadurch die Kaufkraft leidet und offenbart, dass der gesundheitliche Aspekt nur vorgeschoben zu sein scheint. Eine Maskenpflicht im Freien ist unter Experten ohnehin umstritten. Celles Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge bestätigt die Vermutung in seiner Erklärung: „Dieser Schritt war mehr als nötig, um unsere Einkaufsstadt für Kunden wieder attraktiver zu machen. Mehr denn je sind die Celler Einzelhändler auf die Unterstützung der Laufkundschaft angewiesen." Um den Geschäftsleuten ein lohnendes Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen, hat der Oberbürgermeister sich mit Landrat Axel Flader auf den Wegfall der Maskenpflicht für die Innenstadt verständigt.
„Ich hoffe, dass die Celler Einzelhändler von der Lockerung der Auflagen profitieren, weil wieder mehr Bürger in den Geschäften vor Ort einkaufen, statt die Weihnachtsgeschenke online bei großen Versandhändlern zu ordern“, so der OB. *Nachtrag 11:01 Uhr* Auch der Landkreis äußert sich zur Maskenpflicht-Aufhebung. Der "verkleinerte Weihnachtsmarkt" gilt hier als wesentlicher Erklärungsversuch. Die Maskenpflicht jedoch bestand in der gesamten Innenstadt, während der Weihnachtsmarkt nur auf drei Straßen beschränkt war. Der Landkreis teilt dazu mit, unzensiert und unkommentiert: Landkreis hebt Maskenpflicht unter freiem Himmel in der Celler Innenstadt auf
Auf Weihnachtsmarkt und in Geschäften gilt weiterhin Maskenpflicht
Celle (lkc). Der Landkreis Celle hatte am 26. November eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel in der gesamten Celler Innenstadt festgelegt. Ein wesentlicher Grund dafür war unter anderem der Weihnachtsmarkt, der befürchten ließ, dass Abstände in der gesamten Innenstadt nur schwer eingehalten werden konnten. Da der Weihnachtsmarkt jetzt deutlich verkleinert wurde, ist diese Regelung nicht mehr notwendig. Sie wird daher per Allgemeinverfügung von heute, 9. Dezember, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Maskenpflicht auf dem Areal des (verkleinerten) Weihnachtsmarktes und in den Geschäften, wie sie durch die Corona-Verordnung des Landes vorgeschrieben ist, bleibt davon unberührt.
Da der räumliche Bereich des Weihnachtsmarktes im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung fortan nicht mehr so leicht auszumachen ist, weist das Gesundheitsamt des Landkreises Celle darauf hin, dass immer dann eine Maske aufgesetzt werden muss, wenn man sich dem jeweiligen Weihnachtsmarktstand bis auf zwei Meter nähert oder wenn man sich in einer Warteschlange vor dem Stand befindet.
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht ist hier einsehbar: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2115