HANNOVER/HAMBÜHREN. Nach CELLEHEUTE-Informationen will Frederike von Möhlmanns Schwester nach dem Tod des Vaters Hans von Möhlmann als Nebenklägerin für die Ermordete auftreten. Sie lebt im Ausland und wolle sich aus der Öffentlichkeit heraushalten. Dass die ein Jahr ältere Schwester für ihren Vater eintritt, habe neben symbolischen vor allem prozessuale Gründe, denn mit dem Tod des Opfers erlischt automatisch die Nebenklage. Die Schwurgerichtskammer m Landgericht Verden prüfe nun, ob die Schwester der Getöteten als Nebenklägerin zugelassen werden kann. Der mutmaßlich für den 9. August geplante Prozessbeginn ist allerdings noch offen, da über den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden ist. Das Oberlandesgericht Celle hält die Wiederaufnahme gegen den einst freigesprochenen Angeklagten für zulässig (CELLEHEUTE berichtete). Der Prozess müsse spätestens am 24. August beginnen, dann endet die Frist der U-Haft für Ismet H., der am 25. Februar in Gifhorn verhaftet worden war (CELLEHEUTE berichtete). Der 63-Jährige war 1982 vom Landgericht Lüneburg zunächst verurteilt und in zweiter Instanz vom Landgericht Stade 1983 freigesprochen worden. 2012 wurden mit neuen Methoden DNA-Spuren des Beschuldigten an altem Beweismaterial gesichert. Danach hatte Hans von Möhlmann für eine Gesetzesänderung gekämpft. Rechtskräftig Freigesprochene müssen sich bisher in der selben Sache nicht erneut vor Gericht verantworten.