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Neue Mietwerttabelle und Einführung eines Klimabonus ab 1. Januar 2023


Foto: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com


CELLE. Der Landkreis Celle ist Träger der "Kosten der Unterkunft" im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII. Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten bei der Bewilligung von Sozialleistungen hat der Landkreis Celle ein Forschungsinstitut aus Hamburg mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts beauftragt.


Nach Befragung der Wohnungsunternehmen und privaten Vermieter liege nun das Ergebnis vor. Das Wohnungsmarktgutachten und die dazugehörige Mietwerttabelle ab 1. Januar 2023 sind auf der Homepage des Landkreises Celle unter https://www.landkreis-celle.de/index.php?FID=3314.15889.1&La=1&ModID=7&NavID=3314.61&object=tx%7C3314.5.1 (Kosten der Unterkunft) veröffentlicht. Zusätzlich hatte der Landkreis Celle einen Bericht zum #Klimabonus in Auftrag gegeben. Bei den Leistungsberechtigten aus den Bereichen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II), „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII) sowie „Asylbewerberleistungsgesetz“ kann sich der energetische Zustand des Wohngebäudes positiv bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnungskosten (Miete und Heizung) auswirken. Maßgeblich ist dabei der Energieausweis für das Gebäude. Die Werte und Anwendungsbeispiele sind ebenfalls unter demselben Link einsehbar.

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