top of page
583x741_Klappe_auf.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Jetzt-online-gehen_300x160.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_Blaulicht.jpg

OLG Celle lehnt Bestellung eines Notgeschäftsführers für die Hannover 96 Management GmbH ab

  • Extern
  • 10. März
  • 1 Min. Lesezeit

Foto: Symbolbild
Foto: Symbolbild

CELLE/HANNOVER. Das Oberlandesgericht Celle hat es abgelehnt, einen Notgeschäftsführer für die Hannover 96 Management GmbH zu bestellen. Es wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Hannover zurück. Ein Geschäftsführer könne von der Gesellschaft selbst bestellt werden, so das OLG. Eine Einigung im Aufsichtsrat sei dafür nicht erforderlich: Notfalls könne auch die Gesellschafterversammlung entscheiden. Dort könnte der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. als Alleingesellschafter die Entscheidung treffen.


Ausfallkompetenz liegt bei der Gesellschafterversammlung

Die Position des Geschäftsführers ist seit Sommer 2024 unbesetzt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist für seine Bestellung der Aufsichtsrat der Management-GmbH zuständig. Dessen Mitglieder haben sich bislang nicht abschließend auf eine Person geeinigt. Das OLG Celle machte deutlich, dass im Notfall anstelle des Aufsichtsrats die Gesellschaftersammlung entscheiden könne. Auf eine solche „Ausfallkompetenz“ hatte bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil hingewiesen, mit dem er im vergangenen Jahr die Abberufung des früheren Geschäftsführers Martin Kind für wirksam erklärt hatte.


Geschäftsführer soll Lizenzunterlagen unterschreiben

Den Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers hatte die Hannover 96 Sales & Service GmbH gestellt, hinter der drei Unternehmer aus der Region Hannover stehen. Diese Gesellschaft ist an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA beteiligt, zu der die Fußballmannschaft Hannover 96 gehört. Die Kapitalgeber sehen deren Lizenz für die nächste Spielzeit gefährdet, weil in Kürze ein Lizenzantrag gestellt werden müsse. Aufgrund der Vorgaben der Deutschen Fußball Liga sei dafür die Unterschrift des Geschäftsführers der Management-GmbH erforderlich.


Text: Oberlandesgericht Celle

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page